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Wahlprogramm
der FDP zur Landtagswahl 2006
Protokollfassung, beschlossen vom
außerordentlichen Landesparteitag der FDP Rheinland-Pfalz am
12.11.2005 in Ransbach-Baumbach
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INNEN UND RECHT
Die Rechts- und Innenpolitik hat für die
FDP einen zentralen Stellenwert. Die Erhaltung des demokratischen
Rechtsstaates ist für die FDP auch in Zukunft ein besonders wichtiges
Anliegen. Ein demokratischer und liberaler Rechtsstaat ist die
Grundlage für einen ausgewogenen Schutz von Recht, Freiheit und
Sicherheit. Für die FDP ist von entscheidender Bedeutung, den Bürgern
Freiheit in Sicherheit zu gewährleisten. Dabei muss die staatliche
Kontrolle und Bevormundung weiter zurückgeführt werden und weiterhin
ein effektiver Schutz des Staates und der Bürger gewährleistet werden.
Dazu müssen Polizei und Verfassungsschutz auch zukünftig optimal
ausgestattet werden. Zugleich ist das selbst bestimmte und
eigenverantwortliche Leben aller Bürger zu stärken.
Liberale haben in diesem Bereich
Bedeutendes geleistet. Die Versammlung liberaler Bürger auf dem
Hambacher Schloss im Jahre 1832 hat unser Land bis heute geprägt. Auch
die erste freiheitliche Verfassung wurde 1848 in der Frankfurter
Paulskirche von Liberalen erkämpft. Diese Traditionen bestimmen das
politische Denken und Handeln der rheinland-pfälzischen FDP bis heute.
Der FDP ist es in den vergangenen
Legislaturperioden gelungen, die Rechts- und Innenpolitik in
Rheinland-Pfalz nach liberalen Grundsätzen fortzuentwickeln. Die
innere Sicherheit ist weiterhin gestärkt worden, ohne die
rechtsstaatlichen Grundrechte in Frage zu stellen.
Erreicht hat die FDP insbesondere:
-
eine bedeutende Verfassungsreform zur
Stärkung der Bürgerrechte,
-
die Einführung der individuellen
Landesverfassungsbeschwerde, mit der sich jeder Bürger gegen
mögliche Verletzungen seiner Rechte aus der Landesverfassung durch
rheinland-pfälzische Behörden wenden kann,
-
die Wahl von Verfassungsrichtern auf
breiter demokratischer Basis durch die Einführung eines
Zwei-Drittel-Quorums,
-
eine effektive Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität sowie extremistischer Bestrebungen durch
Stärkung der Polizei, die Bildung von Schwerpunkten bei den
Staatsanwaltschaften und einen verbesserten elektronischen
Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft,
-
eine effektive und bürgernahe
Modernisierung der Justiz durch Einführung des elektronischen
Grundbuchs, des elektronischen Rechtsverkehrs in der
Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Vernetzung von Grundbuch und
Kataster, der Ausstattung von jährlich 1.000 Arbeitsplätzen mit
neuer Informations-Technologie sowie der Ausstattung der gesamten
Fachgerichtsbarkeit mit modernster Software.
-
ein Zeugenschutzgesetz sowie die
Einrichtung einer Vielzahl kindgerechter Zeugenzimmer,
-
die Einrichtung einer landesweiten
Opferschutzstiftung,
-
die Einführung von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene,
-
das Kumulieren und Panaschieren bei
Kommunalwahlen und damit eine bessere Einflussmöglichkeit des
Bürgers auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente,
-
die Direktwahl von Bürgermeistern und
Landräten sowie Ortsvorstehern und Ortsbeiräten,
-
einen gerechteren kommunalen
Finanzausgleich sowie die Einführung des Konnexitätsprinzips (d.h.
wer bestellt, der bezahlt).
Auf der Grundlage und im Sinne dieser
Tradition beabsichtigt die FDP ihre Arbeit fortzusetzen.
Reform der rheinland-pfälzischen Landesverfassung
Die FDP hat in den letzten
Legislaturperioden eine umfassende Reform der rheinland-pfälzischen
Landesverfassung durchgesetzt und damit deren Modernisierung
entscheidend vorangetrieben. Weiterer Reformbedarf besteht
beispielsweise im Bereich der Wirtschafts- und Sozialordnung. Die
dortigen veralteten Regelungen bedürfen der umgehenden Überarbeitung.
Stärkung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger
Die FDP tritt ein für:
-
die Einführung von Volksbegehren und
Volksentscheid in geeigneten Fällen auch auf Bundesebene,
-
die Nutzung neuer
Kommunikationstechnologien bei der Stimmenabgabe bei Volksbegehren
und Volksentscheiden auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und
Bundesebene,
-
die Möglichkeit, auch bei Landtags- und
Bundestagswahlen durch Kumulieren die Reihenfolge der Kandidaten auf
der Liste zu verändern.
Datenschutz
Für die FDP ist der Datenschutz
wesentliches Element eines liberalen Rechtsstaats. Die FDP wendet sich
insbesondere dagegen, bei der Bekämpfung des Terrorismus in hektischen
Aktionismus zu verfallen. Den Bürgern darf nicht durch permanente
Eingriffe in den Datenschutz auf Kosten des Rechtsstaats eine
Scheinsicherheit vorgespiegelt werden. Grundrechte und
rechtsstaatliche Prinzipien dürfen nicht auf Kosten höchst
zweifelhafter Eingriffe außer Kraft gesetzt werden.
Der Staat hat die Privatsphäre und die
Handlungsfreiheit seiner Bürger zu respektieren. In einem
demokratischen Rechtsstaat ist es nicht hinnehmbar, dass der Staat
jede Form der Kommunikation seiner Bürger überwacht und belauscht. Die
FDP ist für eine effektive Verbrechensbekämpfung, aber gegen die
Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und gegen eine
Aufhebung des Richtervorbehaltes, dort wo er die Freiheit der Bürger
schützt.
Die rasanten technischen Entwicklungen im
Bereich der elektronischen Kommunikation und der Gentechnik stellen
uns immer wieder vor große Herausforderungen. Die FDP ist für die
Förderung der Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen,
allerdings nur unter Wahrung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung. Dabei geht es der FDP nicht nur um den Schutz
privater Daten durch Verwaltungsbehörden, sondern auch durch Private.
Das gilt besonders im Bereich der Neuen Medien. Es kann nicht angehen,
dass Daten eines Menschen ohne sein Wissen und Wollen beliebig zu den
unterschiedlichsten Zwecken untersucht und gespeichert werden und der
Bürger dadurch für den Staat und andere Private zum „gläsernen
Menschen“ wird.
Deshalb fordert die FDP den Erhalt und den
Ausbau datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Interesse der Bürger
unseres Landes.
Wiederherstellung des Bankgeheimnisses
Das so genannte „Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit“ gestattet seit 01. April 2005 den Behörden den
automatisierten Abruf von Kontostammdaten zu Zwecken der Erhebung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Überprüfung der
Berechtigung für Sozialleistungen. Ohne dass der Eingriff an
hinreichend bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft ist,
wird den Behörden eine umfassende Kontrolle der finanziellen
Dispositionen des Einzelnen ermöglicht. Sämtliche Bürger werden so
unter Generalverdacht gestellt und unbescholtene Bürger wie Kriminelle
behandelt. Die FDP fordert deshalb die vollständige Aufhebung der
entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung, die mit dem Gesetz zur
Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführt wurden.
Rechnungshof
Der Landesrechnungshof in Speyer ist ein
Instrument, um einem Verschleudern von Steuergeldern entgegenzuwirken.
Die FDP fordert eine deutliche Stärkung dieser Einrichtung, damit
Sonderprüfungen einzelner Geschäftsbereiche der Landesregierung und
ihrer nach geordneten Behörden in zeitlich kürzeren Abständen erfolgen
können.
Im Falle des Verstoßes gegen die
Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
sollte der Landtag auf Initiative des Landesrechnungshofes zu
aufschiebenden Maßnahmen gegenüber der Landesregierung ermächtigt
sein. Die FDP fordert im Interesse stärkerer Transparenz, dass den
Bürgern bekannt gemacht wird, wer im Falle einer Beanstandung durch
den Landesrechnungshof für eine Verschwendung von Steuergeldern
verantwortlich ist. Bei straf- und dienstrechtlichen Vergehen müssen
die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Rechtsstaat
Die FDP ist die deutsche
Rechtsstaatspartei. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des
freiheitlichen Rechtsstaats ist eine zentrale Grundlage liberaler
Politik. Dabei ist ein konsequenter Gesetzesvollzug die Grundlage für
die innere Sicherheit und gleichzeitig ein wirksamer Schutz jedes
Einzelnen vor Kriminalität und sonstigen rechtswidrigen Übergriffen.
Patientenverfügung
Für die FDP hat die Autonomie des
Einzelnen bei höchstpersönlichen Entscheidungen einen überragenden
Stellenwert. Das gilt auch für die Patientenautonomie am Lebensende.
Die Menschen müssen in bestimmten Grenzen die Umstände ihres Sterbens
selbst bestimmen dürfen.
Die FDP fordert deshalb, die
Voraussetzungen und die Bindungswirkung von Patientenverfügungen
gesetzlich zu regeln. Grundlage hierfür sollten die Ergebnisse des im
Mai 2004 veröffentlichten Berichts der Bioethik-Kommission des Landes
Rheinland-Pfalz unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen
Justizministers Herbert Mertin sein.
Zivilrechtlich ist sicherzustellen, dass
eine schriftliche und hinreichend bestimmte Patientenverfügung
verbindlich ist. Die FDP fordert, dass Therapiewünsche,
Therapiebegrenzungen und Therapieverbote für jeden Zeitpunkt eines
Krankheitsverlaufs zulässig sind. Die FDP lehnt es ab, die Wirksamkeit
von Patientenverfügungen auf bestimmte Phasen der Erkrankung, wie
einen unumkehrbar (irreversibel) tödlichen Verlauf, zu beschränken.
Dabei müssen Patientenverfügungen formfrei
zulässig sein und jederzeit formlos widerrufen werden können. Um
Nachweisprobleme zu vermeiden, empfiehlt die FDP eine schriftliche
Patientenverfügung. Auch eine formfreie Patientenverfügung muss aber
als besonders starkes Indiz für den mutmaßlichen Willen des Patienten
berücksichtigt werden.
Die FDP fordert darüber hinaus eine
strafrechtliche Klarstellung: Es darf nicht strafbar sein, wenn
entsprechend dem Willen des Patienten medizinisch angezeigte
leidmindernde Maßnahme durchgeführt werden, die gleichzeitig das Leben
verkürzen können. Das gleiche muss gelten, wenn entsprechend dem
Willen des Patienten lebenserhaltende medizinische Maßnahmen
unterlassen oder beendet werden.
Bekämpfung der Kriminalität
Die Wahrnehmung der Bürgerrechte wird
durch Kriminalität bedroht. Für die Ausübung der Freiheit ist die
Gewährleistung von Sicherheit von hoher Bedeutung. Deshalb hat der
Staat die Pflicht, Kriminalität dauerhaft und wirksam zu bekämpfen.
Diese Pflicht beginnt aber nicht erst mit der Ermittlung und
Bestrafung des Täters. Vielmehr kommt der vorbeugenden Bekämpfung von
Straftaten entscheidende Bedeutung zu. Die Ursachen für kriminelles
Handeln werden bei vielen Tätern schon in der Kindheit gesetzt. Im
Elternhaus, im Kindergarten und in der Schule müssen Ursachen wie
Nachlassen der Erziehungsfähigkeit, Verlust von Wertvorstellungen,
Suchtprobleme oder Integrationsprobleme entschlossen bekämpft werden.
Die FDP unterstützt daher effektive
Präventionsarbeit. Diese soll sowohl von der Polizei, als auch von
Sozial- und Jugendämtern, Schulen, Vereinen und einer Vielzahl
weiterer Behörden und gesellschaftlichen Gruppen geleistet werden. Die
FDP unterstützt die Arbeit der kriminalpräventiven Räte auf kommunaler
Ebene, in denen durch die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und
Bürgern vor Ort gemeinsam mehr Sicherheit erreicht werden kann.
Kinder- und Jugendkriminalität
Die Kriminalität von Kindern und
Jugendlichen ist ein wichtiges gesellschaftliches Problem, das die FDP
sehr ernst nimmt. Auch wenn kriminelles Verhalten für viele Kinder und
Jugendliche nur ein einmaliges Ereignis bleibt, muss effektiv
gegengesteuert werden. Insbesondere jugendlicher Gewalt muss von
Seiten des Rechtsstaats mit Entschiedenheit begegnet werden.
-
Die FDP setzt bei der Bekämpfung der
Kinder- und Jugendkriminalität auf eine wirksame Prävention und ein
abgestuftes strafrechtliches Instrumentarium. Einer effektiven
Jugend- und Sozialarbeit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Die Präventionsarbeit an Schulen durch die Polizei und durch
Bedienstete des Strafvollzuges sowie die Intensivierung des
Rechtskundeunterrichtes unter gleichzeitiger Einbeziehung von
Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten muss weiterhin intensiv
gefördert werden.
-
Bei straffälligen Kindern unter 14
Jahren, die noch nicht für ihre Taten strafrechtlich belangt werden
können, muss durch konsequente Erziehungsmaßnahmen eingegriffen
werden. Bewährt hat sich dabei besonders in so genannten sozialen
Brennpunkten das Lern- und Erziehungsangebot von Ganztagsschulen.
Den Eltern muss bei der Erziehung ihrer Kinder aktive Unterstützung
durch soziale Maßnahmen und effektive Zusammenarbeit mit der
Jugendhilfe gewährt werden.
-
In dem Haus des Jugendrechts in
Ludwigshafen können Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
unter einem Dach effektiv und zügig zusammenarbeiten. Auf das
straffällige Verhalten der Jugendlichen kann so schnell und wirksam
reagiert werden. Zudem ist das Haus des Jugendrechts ein sinnvolles
Projekt für effektive Präventionsarbeit.
-
Das Antikonflikttraining hat sich als
Präventionsmaßnahme bei Kindern und Jugendlichen bewährt und muss
deshalb weiter gefördert werden.
-
Eine Absenkung der
Strafmündigkeitsgrenze unter 14 Jahre oder eine Anhebung der
Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre lehnt die FDP ebenso ab
wie die generelle Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf
Heranwachsende. Vielmehr ist das breite Spektrum des
Jugendstrafrechts mit seinen vielfältigen Reaktionsmöglichkeiten das
geeignete Mittel, um den Straftaten junger Menschen individuell und
effektiv entgegenzutreten.
-
Zudem muss durch die Verbesserungen von
Bildungs-, Ausbildungs- und zukünftigen Beschäftigungschancen die
Situation von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflusst werden.
-
Die FDP setzt sich außerdem für die
Schaffung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes ein. Der
Jugendstrafvollzug muss Behandlungsvollzug sein, der die
Jugendlichen und Heranwachsenden fordert und fördert. Schwerpunkte
sind die schulische und berufliche Ausbildung sowie der
Wohngruppenvollzug, in dem sozialer Umgang und
Eigenverantwortlichkeit erlernt werden müssen. Trotz der schwierigen
Haushaltssituation setzt sich die FDP dafür ein, das Angebot an
erzieherischen Maßnahmen zu erhalten. Eine erfolgreiche
Resozialisierung der Jugendlichen ist der beste Beitrag für die
Sicherheit der Gesellschaft. Allerdings darf das Gesetz keine so
hohen Anforderungen stellen, dass das Inkrafttreten eines
entsprechenden Gesetzes aus finanziellen Gründen hinausgezögert
wird.
Polizei
Die FDP hat im Rahmen ihrer langjährigen
Regierungsbeteiligung maßgeblich mit dazu beigetragen, dass
Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologie, bei der gezielten Verbrechensbekämpfung
und der Sicherheit der im operativem Dienst eingesetzten
Polizeibeamtinnen und -beamten eine Spitzenposition einnimmt.
Durch eine verbesserte
Organisationsstruktur und die Entlastung der Polizei von
Verwaltungsaufgaben konnte erreicht werden, dass zusätzliche
Polizeibeamte in den wirklichen Polizeidienst kamen, wodurch auch eine
stärkere Präsenz der Polizeibeamten vor Ort erreicht werden konnte.
Die Einstellungsquote im rheinland-pfälzischen Polizeidienst wurde
ungeachtet der schwierigen Haushaltslage des Landes im Jahr 2004
entsprechend der Forderung der FDP von 200 auf 250 erhöht.
Mit der Novellierung des Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (POG) wurde ein modernes und
verantwortungsvolles Gesetz geschaffen, das einerseits den umfassenden
Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger unter Wahrung der Grundrechte
gewährleistet, andererseits aber auch den neuen Herausforderungen auf
dem Gebiet der Bekämpfung unterschiedlichster Erscheinungsformen der
organisierten Kriminalität wirkungsvoll Rechnung trägt. Die FDP hatte
sich bereits in einem sehr frühen Stadium intensiv mit der
beabsichtigten Novellierung beschäftigt und letztendlich dafür
gesorgt, dass in Rheinland-Pfalz der Boden eines liberalen
Polizeirechts nicht verlassen wird. Dies galt insbesondere auch bei
der Neufassung der präventiven akustischen Wohnraumüberwachung im Zuge
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im März 2004. Gleichwohl
müssen die mit dem novellierten Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
neu geschaffenen Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen einer
ständigen kritischen Überprüfung unterzogen werden. Standardmaßnahmen,
die sich als untaugliches Mittel zur Gefahrenabwehr erwiesen haben,
sind dann aus dem Gesetz zu streichen.
Um unsere Bürgerinnen und Bürger auch
weiterhin effizient schützen zu können, fordert die FDP:
-
Die Organisationsstruktur,
Führungsmethoden und Führungsabläufe der Polizei müssen stetig
überprüft und wo erforderlich modernisiert werden. Ziel muss es
sein, mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Der Auflösung von
Dienststellen in diesem Zusammenhang wird entschieden entgegen
getreten.
-
Die Polizei muss weiterhin im operativen
Bereich verstärkt werden. Um dies zu erreichen, müssen die
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten noch stärker von verwaltungs-
und anderen polizeifremden Tätigkeiten entlastet werden. Dazu gehört
auch der Abbau von polizeiinterner Bürokratie.
-
Der heutige Personalbestand der Polizei
von rund 9.000 Beamtinnen und Beamten darf in den nächsten Jahren
nicht unterschritten werden. Um dies sicherzustellen ist eine
ausreichende Zahl von Anwärterstellen einzurichten.
-
Die FDP ist gegen die Einführung eines
freiwilligen Polizeidienstes durch Bürgerinnen und Bürger, da die
schwierigen Aufgaben der Polizei nur durch hierfür qualifizierte
Beamtinnen und Beamte bewältigt werden können.
-
Es muss weiterhin verstärkt in die
Sachausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten investiert
werden. Die Polizei braucht eine zeitgemäße technische und sachliche
Ausstattung, um den ständig wachsenden Anforderungen an die
polizeiliche Arbeit gerecht zu werden. Digitaler Sprech- und
Datenfunks muss zügig eingeführt werden. Ziel muss es sein, in
Rheinland-Pfalz ein Funknetz vorzuhalten, das leistungsfähig ist und
technisch höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht.
-
Neue Formen der Kriminalität, wie
beispielsweise die Zunahme der Internet- und
Wirtschaftskriminalität, erfordern auch neue Formen der
Kriminalitätsbekämpfung. Die Polizei muss deshalb bei der Bekämpfung
neuer Kriminalitätsformen verstärkt auf Spezialisten zurückgreifen
können. Diese müssen gesondert ausgebildet und dann auch gezielt
eingesetzt werden. Schwerpunkteinsätze von Personal und Material
müssen stärker Eingang in die polizeiliche Arbeit finden.
-
Die Zusammenarbeit der Polizei mit
anderen staatlichen Stellen, insbesondere der Justiz, muss stetig
erweitert und verbessert werden. Angesichts der Tatsache, dass
Straftäter nicht vor Landesgrenzen halt machen, muss die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei weiter verstärkt und
ausgebaut werden.
Justiz
Eine bürgernahe, leistungsfähige und
unabhängige Justiz ist für die FDP unverzichtbar.
In den vergangenen Jahren hat die FDP mit
ihren Justizministern viel erreicht und liberale Ideen umgesetzt: Die
Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden mit den neusten
elektronischen Arbeits- und Kommunikationsmitteln ausgestattet. Dieser
Prozess muss in Zukunft fortgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz ist das
elektronische Grundbuch ebenso selbstverständlich wie der
elektronische Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie
beim Landessozialgericht. Die Abfrage und Einsichtnahme in die
elektronischen Grundbücher für berechtigte Nutzer per Internet oder
der elektronische Datentransfer mit der Katasterverwaltung oder die
Klageeinreichung per E-Mail im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind
inzwischen Standard. Die Umstellung auf elektronische Handels-,
Genossenschafts- und Vereinsregister ist bereits begonnen worden und
wird innerhalb der kommenden Monate abgeschlossen sein.
Der individuelle Zugang zu den Datenbanken
von juris und C.H.Beck-onlineFehler! Textmarke nicht definiert. hat
die Arbeit der Richter und Staatsanwälte deutlich erleichtert und
ebenso wie die Internetveröffentlichungen in Insolvenzverfahren die
Arbeitsabläufe vereinfacht und zugleich die Kosten gesenkt. Auch
Zwangsversteigerungstermine sollen in Zukunft für die Bürger im
Internet abrufbar sein. Auf rheinland-pfälzische Initiative wird es
den Gerichten künftig ermöglicht, die Termine für
Zwangsversteigerungen ausschließlich elektronisch zu veröffentlichen.
Die Bestrebungen zur Effizienzsteigerung machen für die FDP an den
Landesgrenzen nicht Halt. So werden seit April 2005 in einem
gemeinsamen Mahngericht alle Mahnverfahren aus Rheinland-Pfalz und aus
dem Saarland zentral in Mayen bearbeitet.
Zur Verbesserung und Beschleunigung der
Arbeitsabläufe innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften haben
sich die Serviceeinheiten sowie die Einrichtung von Qualitätszirkeln
und die Durchführung gerichtsinterner Mediationsverfahren bewährt.
Die Mündigkeit der Bürger setzt für die
FDP umfassende Informations- und Teilhabemöglichkeiten voraus. Dazu
gehört der barrierefreie Zugang zu dem rheinland-pfälzischen
Landesrecht und zur Rechtsprechung rheinland-pfälzischer Gerichte via
Internet.
Die FDP hat justizpolitisch viel erreicht,
dennoch sind weitere liberale Vorstellungen umzusetzen:
-
Der Justiz kommt als selbstständige
dritte Gewalt große Bedeutung zu. Sie arbeitet mit einem relativ
hohen Kostendeckungsgrad und braucht auch in Zukunft eine
angemessene finanzielle Ausstattung, um ihre wichtigen Aufgaben
bürgernah und effektiv erfüllen zu können. Dabei wird die Nutzung
neuer Finanzhaushaltsmodelle - soweit dies mit dem
Justizgewährungsanspruch vereinbar ist - ebenso von Bedeutung sein
wie die Einführung des unbaren Zahlungsverkehrs.
-
Die Sachausstattung der Gerichte und
Staatsanwaltschaften muss im EDV-Bereich weiter verbessert und
modernisiert werden. Dazu gehört die Einführung der elektronischen
Datenverwaltung und der elektronischen Registerführung, aber auch
die Ausweitung der elektronischen Kommunikation innerhalb der Justiz
und zwischen Bürger und Justiz.
-
Effektive Möglichkeiten der
außergerichtlichen Streitschlichtung sind weiter zu fördern.
Außergerichtliche Schlichtungsstellen wie etwa bei den Industrie-
und Handelskammern können effektive Beiträge zur Streitschlichtung
leisten und damit auch die Gerichte entlasten. Auch Projekte der
gerichtsinternen Mediation müssen weiter unterstützt und gefördert
werden.
-
Rechtsmittelreformen in Zivil- und
Strafsachen dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsschutz für den
Bürger verkürzt und gerichtliche Entscheidungen nicht mehr in vollem
Maße durch ein Rechtsmittelgericht überprüft werden können.
-
Strafe kann ihren Sinn am besten
entfalten, wenn sie möglichst der Tat auf dem Fuße folgt. Deshalb
muss in geeigneten Fällen, insbesondere bei einfachen Straftaten,
das beschleunigte Strafverfahren an Bedeutung gewinnen. Straftäter
sollen möglichst wenige Tage nach der Tat vor Gericht gestellt
werden, damit ihnen die Reaktion der Gesellschaft unmittelbar vor
Augen geführt wird. Hierzu müssen die personellen und
organisatorischen Voraussetzungen verbessert werden.
-
Bei der Strafverfolgung ist ein
besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität zu richten. Die effektive Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden auf europäischer Ebene muss weiter
gefördert werden.
Opferschutz
Opferschutz ist ein zentrales Thema
liberaler Rechtspolitik. Die Opfer und ihre Angehörigen dürfen mit den
Folgen der Tat nicht alleine gelassen werden, sondern müssen durch
konkrete Hilfsangebote unterstützt werden. Unter wesentlicher
Mitwirkung der FDP wurde durch gesetzliche Maßnahmen die rechtliche
Situation der Opfer und Zeugen entscheidend verbessert. Opfer sind
heute als selbstständige Verfahrensbeteiligte im Strafprozess
anerkannt. Die erweiterten Möglichkeiten der Videovernehmung von
Opferzeugen sind auf wesentliche Initiative der FDP zustande gekommen.
-
* Die im Jahre 2002 gegründete Stiftung
Rheinland-Pfalz für Opferschutz ist ein weiteres wesentliches
Element, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. Wenn
Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not. geraten, kann
die Landesstiftung schnell und unbürokratisch helfen und durch
finanzielle Unterstützung die wirtschaftliche Not der Betroffenen
lindern. Dieser Weg der Opferhilfe muss konsequent weiter verfolgt
werden.
-
* Der Täter-Opfer-Ausgleich im
Strafverfahren muss weiter gefördert und ausgebaut werden. Er ist
ein wesentliches Element zur Bewährung des Rechtsfriedens und
leistet damit einen wichtigen Beitrag auch für präventiven
Opferschutz.
Strafvollzug
Die FDP tritt für den modernen
Behandlungsvollzug ein. Strafgefangene sollen nicht nur
weggeschlossen, sondern resozialisiert werden.
-
Hierzu bedarf es gut ausgebildeter und
hoch motivierter Mitarbeiter im Strafvollzug, die gegenüber dem
Staat einen Anspruch auf angemessene Bezahlung ihrer für die
Gesellschaft so wichtigen Aufgabe haben. Dies gilt umso mehr als die
stets steigenden Gefangenenzahlen besondere Anforderungen an die
Belastbarkeit der Vollzugsbediensteten stellen. So hat die FDP
erreicht, dass seit 2001 der Strafvollzug um insgesamt 150
Vollzugsbeamte verstärkt und der Anwärtersonderzuschlag wieder
eingeführt wurde. Nur so können auch in Zukunft qualifizierte
Mitarbeiter gewonnen werden.
-
Strafgefangene dürfen die Zeit im
Strafvollzug nicht sinnlos absitzen. Zum Schutz der Opfer und zur
Wiedereingliederung der Straffälligen in unsere Gesellschaft ist
eine Arbeit mit dem Täter erforderlich. Diese setzt eine
Mitwirkungsbereitschaft der Gefangenen voraus. Die Motivation dazu
muss durch geeignete Maßnahmen unter Hinweis auf die persönliche
Verantwortung stärker gefördert werden. Dazu gehören nicht nur
pädagogische Angebote, sondern auch die Bereitstellung von
Beschäftigungsmöglichkeiten.
-
Zur Schaffung von mehr
Beschäftigungsmöglichkeiten für Strafgefangene setzt sich die FDP
dafür ein, dass die Arbeitsbetriebe in den Vollzugsanstalten künftig
nicht mehr nach dem kameralistischen System, sondern dem der
doppelten Buchführung geleitet werden. Dies gewährleistet für die
Arbeitsbetriebe ein größeres Maß an Flexibilität und
Kundenorientierung. Dadurch werden die Mitarbeiter besser motiviert,
es entstehen mehr Arbeitsplätze für Strafgefangene und der
Kostendeckungsgrad für die Vollzugsanstalten wird verbessert.
-
Die steigenden Gefangenenzahlen stellen
allerdings nicht nur an die personelle Ausstattung des
Strafvollzuges besondere Anforderungen, sondern auch an die
räumliche. Nachdem im Jahre 2002 in Rohrbach eine neue, moderne
Vollzugsanstalt errichtet werden konnte, wird bis 2008 ein weiterer
Neubau in Wittlich erfolgen. Dadurch wird sich nicht nur die
Unterbringungssituation für die Strafgefangenen verbessern, sondern
auch die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten.
Straffälligenhilfe
Die Straffälligenhilfe wird in
Rheinland-Pfalz von Vereinen getragen, die mit Arbeitsprojekten,
sozialen Trainingskursen, in Wohngruppen und ähnlichen Maßnahmen für
die schnelle Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft
und das Arbeitsleben sorgen. Die dort geleistete Arbeit, insbesondere
auch der dort ehrenamtlich Engagierten, ist ein wertvoller Beitrag für
die Resozialisierung ehemaliger Straftäter. Die FDP setzt sich für die
weitere Förderung dieser anerkannten Einrichtungen ein. Die effektive
Resozialisierung von verurteilten Straftätern ist ein wichtiges
Element des praktizierten Opferschutzes.
Kommunalrecht
Die FDP tritt für eine Senkung der Quoten
von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren in Rheinland-Pfalz ein.
Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete
und Ortsvorsteher dürfen keine Mitglieder in kommunalen Räten sein.
Um das Engagement und das Interesse junger
Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik zu stärken, tritt die
FDP dafür ein, dass das Mindestwahlalter für ehrenamtliche
Ortsbürgermeister in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung auf 21
Jahre abgesenkt wird.
Kommunale Ausschüsse müssen so
zusammengesetzt sein, dass sie die Zusammensetzung des Rates und des
dort vertretenen Meinungs- und Kräftespektrums widerspiegeln. Erhält
eine Gruppierung keinen Ausschusssitz, muss ein Ratsmitglied dieser
Organisation im Ausschuss Rederecht erhalten. Gleiches gilt für
Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Rheinland-Pfalz braucht eine kommunale Verwaltungsreform –
Stärkung der Ortsgemeinden – bürgernah und effizient
„Neue lebendige Gemeinde“
Die FDP hält eine kommunale
Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz für dringend erforderlich. Die
kommunalen Verwaltungseinrichtungen müssen kostengünstiger,
effizienter und für den Bürger übersichtlicher werden. Das
ehrenamtliche Engagement der Menschen in ihrer Gemeinde muss wieder
mehr Bedeutung und Wirkung haben. Die (Orts-)Gemeinden müssen in ihrer
finanziellen Selbstbestimmung und politischen Eigenverantwortung
gestärkt werden. Die Kommunalverwaltung muss insgesamt für die Zukunft
fit gemacht werden: in wirtschaftlicher, demografischer und
kommunikationstechnischer Hinsicht.
Die FDP hatte als erste Partei in
Rheinland-Pfalz eine „kommunale Verwaltungsreform“ zum Thema gemacht
und damit ein politisches Tabu aufgebrochen. Die FDP begrüßt, dass
inzwischen auch die beiden großen Parteien und die kommunalen
Spitzenverbände die Notwendigkeit einer kommunalen Verwaltungsreform
sehen.
Diese Einsicht darf nicht ohne
Konsequenzen bleiben.
Die FDP als die treibende politische Kraft
für effiziente Strukturen, bürgernahe Verwaltung und lebendige
Ortsgemeinden hat bereits einen Vorschlag unterbreitet.
Da in dieser für das Land und die
Bevölkerung so bedeutsamen Frage ein möglichst breiter Konsens
gefunden werden sollte, sind Parteien und die kommunalen
Spitzenverbände aufgefordert, konkrete Vorschläge für eine effiziente,
kommunale Verwaltungsreform vorzulegen.
Darauf aufbauend muss von einer von der
Landesregierung unverzüglich einzusetzenden Expertenkommission
„Kommunalreform“ ein konkretes Reformkonzept vorgelegt werden, das bis
zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2009 umgesetzt werden muss.
Der FDP-Vorschlag lautet:
-
Der Zusammenschluss kommunaler
Gebietskörperschaften ist dringend geboten. Dies gilt besonders für
Gemeinden, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
(zurückgehende) Einwohnerzahlen eine wirtschaftliche und
verwaltungstechnische Eigenständigkeit sinnvoller Weise nicht
gestatten. So sollten sich Kleinst- und kleine Gemeinden oder auch
hinsichtlich der Einwohnerzahl kleinere Landkreise
zusammenschließen. Wirtschaftlich weniger leistungsfähige Kreisfreie
Städte sollten erwägen, sich einem benachbarten Landkreis
anzuschließen. Für Liberale steht hierbei der freiwillige
Zusammenschluss an erster Stelle. Zur Förderung freiwilliger
Zusammenschlüsse fordert die FDP die Schaffung von Anreizsystemen.
Ebenso fordert die FDP zur Nutzung von Synergieeffekten die
Schaffung kommunaler Kooperationsgemeinschaften zwischen den
Verwaltungen mehrerer Gebietskörperschaften an einem Standort.
-
Die drei bestehenden kommunalen
Entscheidungsebenen - (Orts-) Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis
- sollten auf zwei - Gemeinde und Landkreis - zurückgeführt werden,
insbesondere durch eine Aufgabenerledigung durch
Verwaltungsgemeinschaften.
Diese Neugliederung setzt eine adäquate
Finanzreform voraus.
Öffentlicher Dienst
Die FDP hält am Berufsbeamtentum als eine
wesentliche Säule unseres demokratischen Rechtsstaates fest, möchte
aber den Öffentlichen Dienst flexibler und attraktiver gestalten.
Effizienz und Qualität des Öffentlichen Dienstes müssen gewährleistet
und fortentwickelt werden.
Die Gewährung von Löhnen und Gehältern im
Öffentlichen Dienst muss sicherstellen, dass individuelle Leistung
stärker als bisher belohnt werden kann. Sie muss einem Vergleich mit
der Entlohnung außerhalb des Öffentlichen Dienstes standhalten. Dann
ist auch eine verbesserte Durchlässigkeit zwischen beiden
Arbeitswelten für die Bürger sinnvoll und erstrebenswert.
Die FDP spricht sich für eine
Flexibilisierung der Laufbahnstrukturen aus und besteht darauf, dass
fachliche Qualifikation und Führungskompetenz bei der Besetzung von
Führungspositionen strikt beachtet werden. Daneben muss der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein höherer Stellenwert eingeräumt
werden. Dies kann geschehen durch die Ausweitung von
Teilarbeitsplätzen, von Telearbeitsplätzen oder durch die Schaffung
von Kinderbetreuungsangeboten am Dienstort der Eltern.
Rechtspolitik des Bundes
Die FDP hat klare Vorstellungen von einer
modernen Rechtspolitik. Auf Bundesebene sind bei der erzeitigen
Bundesregierung in diesem Bereich viele Fragen ungeklärt.
Die FDP fordert:
-
eine stärkere, vor allem ideologiefreie
Förderung der Biotechnologie, um einer zunehmenden
Fortschrittsfeindlichkeit entgegenzuwirken. Die Arbeit der
Bioethikkommission in Rheinland-Pfalz muss fortgesetzt werden;
-
eine pragmatische, die
Rechtsschutzinteressen des Bürgers achtende Diskussion einer
Justizreform. Es darf nicht sein, dass aus Haushaltserwägungen der
Rechtsschutz der Bürger massiv verkürzt wird. Dadurch würde das
Rechtsempfinden der Bürger erheblich beeinträchtigt und der
Rechtsstaat letztendlich geschwächt;
-
eine stärkere Berücksichtigung der
Individualgrundrechte vor dem Hintergrund der stetigen Verschärfung
erkennungsdienstlicher und polizeilicher Eingriffsbefugnisse. Für
die FDP ist es selbstverständlich, dass die Bürger vor
terroristischen und extremistischen An- und Übergriffen geschützt
werden müssen. Dabei darf der Staat aber nicht unverhältnismäßig in
die Grundrechte seiner Bürger eingreifen. Dabei muss verhindert
werden, dass alle Bürger präventiv unter Generalverdacht gestellt
werden;
Bekämpfung der Korruption
Bestechung und Bestechlichkeit gefährden
die Integrität staatlichen Handelns und unsere freiheitlich
demokratische Grundordnung. Korruption muss mit allen rechtstaatlichen
Mitteln konsequent bekämpft werden. Die Aufdeckung von Bestechung und
Bestechlichkeit ist für die Strafverfolgungsbehörden äußerst
schwierig, da die Beteiligten in der Regel heimlich zusammenwirkten
und ihre üblen Machenschaften den Geschädigten geschickt verbergen
könnten.
-
Korrupte Strukturen lassen sich nur
aufbrechen, wenn wir aussagewilligen Beteiligten ausreichende
Anreize für ihre Mitwirkung bei der Aufklärung bieten. Daher muss
endlich eine wirksame und rechtstaatlich einwandfreie
Kronzeugenregelung geschaffen werden.
-
Die FDP fordert zudem ein bundesweites
und mittelfristig auch ein europaweites Korruptionsregister auf
rechtsstaatlicher Basis, in dem alle ‚Schwarzen Schafe’ erfasst
werden. Wer bestochen hat, muss wissen, dass er künftig keine
öffentliche Aufträge mehr bekommt und sich Bestechung nicht lohnt.
Der zusätzliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen trifft die
Täter oft wesentlich härter als die Bestrafung. In Rheinland-Pfalz
ist ein solches Korruptionsregister bereits eingeführt. Die
Einrichtung eines bundesweiten Registers ist wichtig für eine
effektive bundesweite Korruptionsbekämpfung.
Europäische Rechts- und Innenpolitik
Die europäische Integration wird von der
FDP mit Nachdruck unterstützt. Die Verlagerung der Kompetenzen auf
europäische Institutionen darf aber nicht zu einer Aushebelung
zentraler Landeskompetenzen führen und auch nicht zu einer
unangemessenen Überhöhung oder deutlichen Verschlechterung rechtlicher
Standards.
Die Europäische Rechtsakademie in Trier
muss weiter gefördert werden. Ihre Aufgabe als Stätte der Bildung und
persönlichen Begegnung dient dem gegenseitigen Verständnis und der
Integration auf europäischer Ebene.
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