FDP Kaiserslautern

 

FDP Kaiserslautern                                                     Programm / Landtagswahlprogramm 2006_9

 

 

 

 

 

 


 Wahlprogramm der FDP zur Landtagswahl 2006

Protokollfassung, beschlossen vom außerordentlichen Landesparteitag der FDP Rheinland-Pfalz am 12.11.2005 in Ransbach-Baumbach

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INNEN UND RECHT

Die Rechts- und Innenpolitik hat für die FDP einen zentralen Stellenwert. Die Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates ist für die FDP auch in Zukunft ein besonders wichtiges Anliegen. Ein demokratischer und liberaler Rechtsstaat ist die Grundlage für einen ausgewogenen Schutz von Recht, Freiheit und Sicherheit. Für die FDP ist von entscheidender Bedeutung, den Bürgern Freiheit in Sicherheit zu gewährleisten. Dabei muss die staatliche Kontrolle und Bevormundung weiter zurückgeführt werden und weiterhin ein effektiver Schutz des Staates und der Bürger gewährleistet werden. Dazu müssen Polizei und Verfassungsschutz auch zukünftig optimal ausgestattet werden. Zugleich ist das selbst bestimmte und eigenverantwortliche Leben aller Bürger zu stärken.

Liberale haben in diesem Bereich Bedeutendes geleistet. Die Versammlung liberaler Bürger auf dem Hambacher Schloss im Jahre 1832 hat unser Land bis heute geprägt. Auch die erste freiheitliche Verfassung wurde 1848 in der Frankfurter Paulskirche von Liberalen erkämpft. Diese Traditionen bestimmen das politische Denken und Handeln der rheinland-pfälzischen FDP bis heute.

Der FDP ist es in den vergangenen Legislaturperioden gelungen, die Rechts- und Innenpolitik in Rheinland-Pfalz nach liberalen Grundsätzen fortzuentwickeln. Die innere Sicherheit ist weiterhin gestärkt worden, ohne die rechtsstaatlichen Grundrechte in Frage zu stellen.

Erreicht hat die FDP insbesondere:

  • eine bedeutende Verfassungsreform zur Stärkung der Bürgerrechte,

  • die Einführung der individuellen Landesverfassungsbeschwerde, mit der sich jeder Bürger gegen mögliche Verletzungen seiner Rechte aus der Landesverfassung durch rheinland-pfälzische Behörden wenden kann,

  • die Wahl von Verfassungsrichtern auf breiter demokratischer Basis durch die Einführung eines Zwei-Drittel-Quorums,

  • eine effektive Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie extremistischer Bestrebungen durch Stärkung der Polizei, die Bildung von Schwerpunkten bei den Staatsanwaltschaften und einen verbesserten elektronischen Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft,

  • eine effektive und bürgernahe Modernisierung der Justiz durch Einführung des elektronischen Grundbuchs, des elektronischen Rechtsverkehrs in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Vernetzung von Grundbuch und Kataster, der Ausstattung von jährlich 1.000 Arbeitsplätzen mit neuer Informations-Technologie sowie der Ausstattung der gesamten Fachgerichtsbarkeit mit modernster Software.

  • ein Zeugenschutzgesetz sowie die Einrichtung einer Vielzahl kindgerechter Zeugenzimmer,

  • die Einrichtung einer landesweiten Opferschutzstiftung,

  • die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene,

  • das Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen und damit eine bessere Einflussmöglichkeit des Bürgers auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente,

  • die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten sowie Ortsvorstehern und Ortsbeiräten,

  • einen gerechteren kommunalen Finanzausgleich sowie die Einführung des Konnexitätsprinzips (d.h. wer bestellt, der bezahlt).

Auf der Grundlage und im Sinne dieser Tradition beabsichtigt die FDP ihre Arbeit fortzusetzen.



Reform der rheinland-pfälzischen Landesverfassung

Die FDP hat in den letzten Legislaturperioden eine umfassende Reform der rheinland-pfälzischen Landesverfassung durchgesetzt und damit deren Modernisierung entscheidend vorangetrieben. Weiterer Reformbedarf besteht beispielsweise im Bereich der Wirtschafts- und Sozialordnung. Die dortigen veralteten Regelungen bedürfen der umgehenden Überarbeitung.



Stärkung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger

Die FDP tritt ein für:

  • die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid in geeigneten Fällen auch auf Bundesebene,

  • die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien bei der Stimmenabgabe bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene,

  • die Möglichkeit, auch bei Landtags- und Bundestagswahlen durch Kumulieren die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste zu verändern.



Datenschutz

Für die FDP ist der Datenschutz wesentliches Element eines liberalen Rechtsstaats. Die FDP wendet sich insbesondere dagegen, bei der Bekämpfung des Terrorismus in hektischen Aktionismus zu verfallen. Den Bürgern darf nicht durch permanente Eingriffe in den Datenschutz auf Kosten des Rechtsstaats eine Scheinsicherheit vorgespiegelt werden. Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien dürfen nicht auf Kosten höchst zweifelhafter Eingriffe außer Kraft gesetzt werden.

Der Staat hat die Privatsphäre und die Handlungsfreiheit seiner Bürger zu respektieren. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es nicht hinnehmbar, dass der Staat jede Form der Kommunikation seiner Bürger überwacht und belauscht. Die FDP ist für eine effektive Verbrechensbekämpfung, aber gegen die Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und gegen eine Aufhebung des Richtervorbehaltes, dort wo er die Freiheit der Bürger schützt.

Die rasanten technischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation und der Gentechnik stellen uns immer wieder vor große Herausforderungen. Die FDP ist für die Förderung der Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen, allerdings nur unter Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei geht es der FDP nicht nur um den Schutz privater Daten durch Verwaltungsbehörden, sondern auch durch Private. Das gilt besonders im Bereich der Neuen Medien. Es kann nicht angehen, dass Daten eines Menschen ohne sein Wissen und Wollen beliebig zu den unterschiedlichsten Zwecken untersucht und gespeichert werden und der Bürger dadurch für den Staat und andere Private zum „gläsernen Menschen“ wird.

Deshalb fordert die FDP den Erhalt und den Ausbau datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Interesse der Bürger unseres Landes.



Wiederherstellung des Bankgeheimnisses

Das so genannte „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ gestattet seit 01. April 2005 den Behörden den automatisierten Abruf von Kontostammdaten zu Zwecken der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Überprüfung der Berechtigung für Sozialleistungen. Ohne dass der Eingriff an hinreichend bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft ist, wird den Behörden eine umfassende Kontrolle der finanziellen Dispositionen des Einzelnen ermöglicht. Sämtliche Bürger werden so unter Generalverdacht gestellt und unbescholtene Bürger wie Kriminelle behandelt. Die FDP fordert deshalb die vollständige Aufhebung der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung, die mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführt wurden.



Rechnungshof

Der Landesrechnungshof in Speyer ist ein Instrument, um einem Verschleudern von Steuergeldern entgegenzuwirken. Die FDP fordert eine deutliche Stärkung dieser Einrichtung, damit Sonderprüfungen einzelner Geschäftsbereiche der Landesregierung und ihrer nach geordneten Behörden in zeitlich kürzeren Abständen erfolgen können.

Im Falle des Verstoßes gegen die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sollte der Landtag auf Initiative des Landesrechnungshofes zu aufschiebenden Maßnahmen gegenüber der Landesregierung ermächtigt sein. Die FDP fordert im Interesse stärkerer Transparenz, dass den Bürgern bekannt gemacht wird, wer im Falle einer Beanstandung durch den Landesrechnungshof für eine Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich ist. Bei straf- und dienstrechtlichen Vergehen müssen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.



Rechtsstaat

Die FDP ist die deutsche Rechtsstaatspartei. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des freiheitlichen Rechtsstaats ist eine zentrale Grundlage liberaler Politik. Dabei ist ein konsequenter Gesetzesvollzug die Grundlage für die innere Sicherheit und gleichzeitig ein wirksamer Schutz jedes Einzelnen vor Kriminalität und sonstigen rechtswidrigen Übergriffen.



Patientenverfügung

Für die FDP hat die Autonomie des Einzelnen bei höchstpersönlichen Entscheidungen einen überragenden Stellenwert. Das gilt auch für die Patientenautonomie am Lebensende. Die Menschen müssen in bestimmten Grenzen die Umstände ihres Sterbens selbst bestimmen dürfen.

Die FDP fordert deshalb, die Voraussetzungen und die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Grundlage hierfür sollten die Ergebnisse des im Mai 2004 veröffentlichten Berichts der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin sein.

Zivilrechtlich ist sicherzustellen, dass eine schriftliche und hinreichend bestimmte Patientenverfügung verbindlich ist. Die FDP fordert, dass Therapiewünsche, Therapiebegrenzungen und Therapieverbote für jeden Zeitpunkt eines Krankheitsverlaufs zulässig sind. Die FDP lehnt es ab, die Wirksamkeit von Patientenverfügungen auf bestimmte Phasen der Erkrankung, wie einen unumkehrbar (irreversibel) tödlichen Verlauf, zu beschränken.

Dabei müssen Patientenverfügungen formfrei zulässig sein und jederzeit formlos widerrufen werden können. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, empfiehlt die FDP eine schriftliche Patientenverfügung. Auch eine formfreie Patientenverfügung muss aber als besonders starkes Indiz für den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigt werden.

Die FDP fordert darüber hinaus eine strafrechtliche Klarstellung: Es darf nicht strafbar sein, wenn entsprechend dem Willen des Patienten medizinisch angezeigte leidmindernde Maßnahme durchgeführt werden, die gleichzeitig das Leben verkürzen können. Das gleiche muss gelten, wenn entsprechend dem Willen des Patienten lebenserhaltende medizinische Maßnahmen unterlassen oder beendet werden.



Bekämpfung der Kriminalität

Die Wahrnehmung der Bürgerrechte wird durch Kriminalität bedroht. Für die Ausübung der Freiheit ist die Gewährleistung von Sicherheit von hoher Bedeutung. Deshalb hat der Staat die Pflicht, Kriminalität dauerhaft und wirksam zu bekämpfen. Diese Pflicht beginnt aber nicht erst mit der Ermittlung und Bestrafung des Täters. Vielmehr kommt der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten entscheidende Bedeutung zu. Die Ursachen für kriminelles Handeln werden bei vielen Tätern schon in der Kindheit gesetzt. Im Elternhaus, im Kindergarten und in der Schule müssen Ursachen wie Nachlassen der Erziehungsfähigkeit, Verlust von Wertvorstellungen, Suchtprobleme oder Integrationsprobleme entschlossen bekämpft werden.

Die FDP unterstützt daher effektive Präventionsarbeit. Diese soll sowohl von der Polizei, als auch von Sozial- und Jugendämtern, Schulen, Vereinen und einer Vielzahl weiterer Behörden und gesellschaftlichen Gruppen geleistet werden. Die FDP unterstützt die Arbeit der kriminalpräventiven Räte auf kommunaler Ebene, in denen durch die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und Bürgern vor Ort gemeinsam mehr Sicherheit erreicht werden kann.



Kinder- und Jugendkriminalität

Die Kriminalität von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges gesellschaftliches Problem, das die FDP sehr ernst nimmt. Auch wenn kriminelles Verhalten für viele Kinder und Jugendliche nur ein einmaliges Ereignis bleibt, muss effektiv gegengesteuert werden. Insbesondere jugendlicher Gewalt muss von Seiten des Rechtsstaats mit Entschiedenheit begegnet werden.

  • Die FDP setzt bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität auf eine wirksame Prävention und ein abgestuftes strafrechtliches Instrumentarium. Einer effektiven Jugend- und Sozialarbeit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Präventionsarbeit an Schulen durch die Polizei und durch Bedienstete des Strafvollzuges sowie die Intensivierung des Rechtskundeunterrichtes unter gleichzeitiger Einbeziehung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten muss weiterhin intensiv gefördert werden.

  • Bei straffälligen Kindern unter 14 Jahren, die noch nicht für ihre Taten strafrechtlich belangt werden können, muss durch konsequente Erziehungsmaßnahmen eingegriffen werden. Bewährt hat sich dabei besonders in so genannten sozialen Brennpunkten das Lern- und Erziehungsangebot von Ganztagsschulen. Den Eltern muss bei der Erziehung ihrer Kinder aktive Unterstützung durch soziale Maßnahmen und effektive Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe gewährt werden.

  • In dem Haus des Jugendrechts in Ludwigshafen können Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach effektiv und zügig zusammenarbeiten. Auf das straffällige Verhalten der Jugendlichen kann so schnell und wirksam reagiert werden. Zudem ist das Haus des Jugendrechts ein sinnvolles Projekt für effektive Präventionsarbeit.

  • Das Antikonflikttraining hat sich als Präventionsmaßnahme bei Kindern und Jugendlichen bewährt und muss deshalb weiter gefördert werden.

  • Eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze unter 14 Jahre oder eine Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre lehnt die FDP ebenso ab wie die generelle Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende. Vielmehr ist das breite Spektrum des Jugendstrafrechts mit seinen vielfältigen Reaktionsmöglichkeiten das geeignete Mittel, um den Straftaten junger Menschen individuell und effektiv entgegenzutreten.

  • Zudem muss durch die Verbesserungen von Bildungs-, Ausbildungs- und zukünftigen Beschäftigungschancen die Situation von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflusst werden.

  • Die FDP setzt sich außerdem für die Schaffung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes ein. Der Jugendstrafvollzug muss Behandlungsvollzug sein, der die Jugendlichen und Heranwachsenden fordert und fördert. Schwerpunkte sind die schulische und berufliche Ausbildung sowie der Wohngruppenvollzug, in dem sozialer Umgang und Eigenverantwortlichkeit erlernt werden müssen. Trotz der schwierigen Haushaltssituation setzt sich die FDP dafür ein, das Angebot an erzieherischen Maßnahmen zu erhalten. Eine erfolgreiche Resozialisierung der Jugendlichen ist der beste Beitrag für die Sicherheit der Gesellschaft. Allerdings darf das Gesetz keine so hohen Anforderungen stellen, dass das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes aus finanziellen Gründen hinausgezögert wird.



Polizei

Die FDP hat im Rahmen ihrer langjährigen Regierungsbeteiligung maßgeblich mit dazu beigetragen, dass Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, bei der gezielten Verbrechensbekämpfung und der Sicherheit der im operativem Dienst eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten eine Spitzenposition einnimmt.

Durch eine verbesserte Organisationsstruktur und die Entlastung der Polizei von Verwaltungsaufgaben konnte erreicht werden, dass zusätzliche Polizeibeamte in den wirklichen Polizeidienst kamen, wodurch auch eine stärkere Präsenz der Polizeibeamten vor Ort erreicht werden konnte. Die Einstellungsquote im rheinland-pfälzischen Polizeidienst wurde ungeachtet der schwierigen Haushaltslage des Landes im Jahr 2004 entsprechend der Forderung der FDP von 200 auf 250 erhöht.

Mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) wurde ein modernes und verantwortungsvolles Gesetz geschaffen, das einerseits den umfassenden Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger unter Wahrung der Grundrechte gewährleistet, andererseits aber auch den neuen Herausforderungen auf dem Gebiet der Bekämpfung unterschiedlichster Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität wirkungsvoll Rechnung trägt. Die FDP hatte sich bereits in einem sehr frühen Stadium intensiv mit der beabsichtigten Novellierung beschäftigt und letztendlich dafür gesorgt, dass in Rheinland-Pfalz der Boden eines liberalen Polizeirechts nicht verlassen wird. Dies galt insbesondere auch bei der Neufassung der präventiven akustischen Wohnraumüberwachung im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im März 2004. Gleichwohl müssen die mit dem novellierten Polizei- und Ordnungsbehördengesetz neu geschaffenen Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen einer ständigen kritischen Überprüfung unterzogen werden. Standardmaßnahmen, die sich als untaugliches Mittel zur Gefahrenabwehr erwiesen haben, sind dann aus dem Gesetz zu streichen.

Um unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin effizient schützen zu können, fordert die FDP:

  • Die Organisationsstruktur, Führungsmethoden und Führungsabläufe der Polizei müssen stetig überprüft und wo erforderlich modernisiert werden. Ziel muss es sein, mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Der Auflösung von Dienststellen in diesem Zusammenhang wird entschieden entgegen getreten.

  • Die Polizei muss weiterhin im operativen Bereich verstärkt werden. Um dies zu erreichen, müssen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten noch stärker von verwaltungs- und anderen polizeifremden Tätigkeiten entlastet werden. Dazu gehört auch der Abbau von polizeiinterner Bürokratie.

  • Der heutige Personalbestand der Polizei von rund 9.000 Beamtinnen und Beamten darf in den nächsten Jahren nicht unterschritten werden. Um dies sicherzustellen ist eine ausreichende Zahl von Anwärterstellen einzurichten.

  • Die FDP ist gegen die Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes durch Bürgerinnen und Bürger, da die schwierigen Aufgaben der Polizei nur durch hierfür qualifizierte Beamtinnen und Beamte bewältigt werden können.

  • Es muss weiterhin verstärkt in die Sachausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten investiert werden. Die Polizei braucht eine zeitgemäße technische und sachliche Ausstattung, um den ständig wachsenden Anforderungen an die polizeiliche Arbeit gerecht zu werden. Digitaler Sprech- und Datenfunks muss zügig eingeführt werden. Ziel muss es sein, in Rheinland-Pfalz ein Funknetz vorzuhalten, das leistungsfähig ist und technisch höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht.

  • Neue Formen der Kriminalität, wie beispielsweise die Zunahme der Internet- und Wirtschaftskriminalität, erfordern auch neue Formen der Kriminalitätsbekämpfung. Die Polizei muss deshalb bei der Bekämpfung neuer Kriminalitätsformen verstärkt auf Spezialisten zurückgreifen können. Diese müssen gesondert ausgebildet und dann auch gezielt eingesetzt werden. Schwerpunkteinsätze von Personal und Material müssen stärker Eingang in die polizeiliche Arbeit finden.

  • Die Zusammenarbeit der Polizei mit anderen staatlichen Stellen, insbesondere der Justiz, muss stetig erweitert und verbessert werden. Angesichts der Tatsache, dass Straftäter nicht vor Landesgrenzen halt machen, muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei weiter verstärkt und ausgebaut werden.



Justiz

Eine bürgernahe, leistungsfähige und unabhängige Justiz ist für die FDP unverzichtbar.

In den vergangenen Jahren hat die FDP mit ihren Justizministern viel erreicht und liberale Ideen umgesetzt: Die Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden mit den neusten elektronischen Arbeits- und Kommunikationsmitteln ausgestattet. Dieser Prozess muss in Zukunft fortgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz ist das elektronische Grundbuch ebenso selbstverständlich wie der elektronische Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie beim Landessozialgericht. Die Abfrage und Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher für berechtigte Nutzer per Internet oder der elektronische Datentransfer mit der Katasterverwaltung oder die Klageeinreichung per E-Mail im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind inzwischen Standard. Die Umstellung auf elektronische Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister ist bereits begonnen worden und wird innerhalb der kommenden Monate abgeschlossen sein.

Der individuelle Zugang zu den Datenbanken von juris und C.H.Beck-onlineFehler! Textmarke nicht definiert. hat die Arbeit der Richter und Staatsanwälte deutlich erleichtert und ebenso wie die Internetveröffentlichungen in Insolvenzverfahren die Arbeitsabläufe vereinfacht und zugleich die Kosten gesenkt. Auch Zwangsversteigerungstermine sollen in Zukunft für die Bürger im Internet abrufbar sein. Auf rheinland-pfälzische Initiative wird es den Gerichten künftig ermöglicht, die Termine für Zwangsversteigerungen ausschließlich elektronisch zu veröffentlichen. Die Bestrebungen zur Effizienzsteigerung machen für die FDP an den Landesgrenzen nicht Halt. So werden seit April 2005 in einem gemeinsamen Mahngericht alle Mahnverfahren aus Rheinland-Pfalz und aus dem Saarland zentral in Mayen bearbeitet.

Zur Verbesserung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften haben sich die Serviceeinheiten sowie die Einrichtung von Qualitätszirkeln und die Durchführung gerichtsinterner Mediationsverfahren bewährt.

Die Mündigkeit der Bürger setzt für die FDP umfassende Informations- und Teilhabemöglichkeiten voraus. Dazu gehört der barrierefreie Zugang zu dem rheinland-pfälzischen Landesrecht und zur Rechtsprechung rheinland-pfälzischer Gerichte via Internet.

Die FDP hat justizpolitisch viel erreicht, dennoch sind weitere liberale Vorstellungen umzusetzen:

  • Der Justiz kommt als selbstständige dritte Gewalt große Bedeutung zu. Sie arbeitet mit einem relativ hohen Kostendeckungsgrad und braucht auch in Zukunft eine angemessene finanzielle Ausstattung, um ihre wichtigen Aufgaben bürgernah und effektiv erfüllen zu können. Dabei wird die Nutzung neuer Finanzhaushaltsmodelle - soweit dies mit dem Justizgewährungsanspruch vereinbar ist - ebenso von Bedeutung sein wie die Einführung des unbaren Zahlungsverkehrs.

  • Die Sachausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften muss im EDV-Bereich weiter verbessert und modernisiert werden. Dazu gehört die Einführung der elektronischen Datenverwaltung und der elektronischen Registerführung, aber auch die Ausweitung der elektronischen Kommunikation innerhalb der Justiz und zwischen Bürger und Justiz.

  • Effektive Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung sind weiter zu fördern. Außergerichtliche Schlichtungsstellen wie etwa bei den Industrie- und Handelskammern können effektive Beiträge zur Streitschlichtung leisten und damit auch die Gerichte entlasten. Auch Projekte der gerichtsinternen Mediation müssen weiter unterstützt und gefördert werden.

  • Rechtsmittelreformen in Zivil- und Strafsachen dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsschutz für den Bürger verkürzt und gerichtliche Entscheidungen nicht mehr in vollem Maße durch ein Rechtsmittelgericht überprüft werden können.

  • Strafe kann ihren Sinn am besten entfalten, wenn sie möglichst der Tat auf dem Fuße folgt. Deshalb muss in geeigneten Fällen, insbesondere bei einfachen Straftaten, das beschleunigte Strafverfahren an Bedeutung gewinnen. Straftäter sollen möglichst wenige Tage nach der Tat vor Gericht gestellt werden, damit ihnen die Reaktion der Gesellschaft unmittelbar vor Augen geführt wird. Hierzu müssen die personellen und organisatorischen Voraussetzungen verbessert werden.

  • Bei der Strafverfolgung ist ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu richten. Die effektive Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf europäischer Ebene muss weiter gefördert werden.



Opferschutz

Opferschutz ist ein zentrales Thema liberaler Rechtspolitik. Die Opfer und ihre Angehörigen dürfen mit den Folgen der Tat nicht alleine gelassen werden, sondern müssen durch konkrete Hilfsangebote unterstützt werden. Unter wesentlicher Mitwirkung der FDP wurde durch gesetzliche Maßnahmen die rechtliche Situation der Opfer und Zeugen entscheidend verbessert. Opfer sind heute als selbstständige Verfahrensbeteiligte im Strafprozess anerkannt. Die erweiterten Möglichkeiten der Videovernehmung von Opferzeugen sind auf wesentliche Initiative der FDP zustande gekommen.

  • * Die im Jahre 2002 gegründete Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz ist ein weiteres wesentliches Element, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. Wenn Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not. geraten, kann die Landesstiftung schnell und unbürokratisch helfen und durch finanzielle Unterstützung die wirtschaftliche Not der Betroffenen lindern. Dieser Weg der Opferhilfe muss konsequent weiter verfolgt werden.

  • * Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren muss weiter gefördert und ausgebaut werden. Er ist ein wesentliches Element zur Bewährung des Rechtsfriedens und leistet damit einen wichtigen Beitrag auch für präventiven Opferschutz.



Strafvollzug

Die FDP tritt für den modernen Behandlungsvollzug ein. Strafgefangene sollen nicht nur weggeschlossen, sondern resozialisiert werden.

  • Hierzu bedarf es gut ausgebildeter und hoch motivierter Mitarbeiter im Strafvollzug, die gegenüber dem Staat einen Anspruch auf angemessene Bezahlung ihrer für die Gesellschaft so wichtigen Aufgabe haben. Dies gilt umso mehr als die stets steigenden Gefangenenzahlen besondere Anforderungen an die Belastbarkeit der Vollzugsbediensteten stellen. So hat die FDP erreicht, dass seit 2001 der Strafvollzug um insgesamt 150 Vollzugsbeamte verstärkt und der Anwärtersonderzuschlag wieder eingeführt wurde. Nur so können auch in Zukunft qualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden.

  • Strafgefangene dürfen die Zeit im Strafvollzug nicht sinnlos absitzen. Zum Schutz der Opfer und zur Wiedereingliederung der Straffälligen in unsere Gesellschaft ist eine Arbeit mit dem Täter erforderlich. Diese setzt eine Mitwirkungsbereitschaft der Gefangenen voraus. Die Motivation dazu muss durch geeignete Maßnahmen unter Hinweis auf die persönliche Verantwortung stärker gefördert werden. Dazu gehören nicht nur pädagogische Angebote, sondern auch die Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeiten.

  • Zur Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Strafgefangene setzt sich die FDP dafür ein, dass die Arbeitsbetriebe in den Vollzugsanstalten künftig nicht mehr nach dem kameralistischen System, sondern dem der doppelten Buchführung geleitet werden. Dies gewährleistet für die Arbeitsbetriebe ein größeres Maß an Flexibilität und Kundenorientierung. Dadurch werden die Mitarbeiter besser motiviert, es entstehen mehr Arbeitsplätze für Strafgefangene und der Kostendeckungsgrad für die Vollzugsanstalten wird verbessert.

  • Die steigenden Gefangenenzahlen stellen allerdings nicht nur an die personelle Ausstattung des Strafvollzuges besondere Anforderungen, sondern auch an die räumliche. Nachdem im Jahre 2002 in Rohrbach eine neue, moderne Vollzugsanstalt errichtet werden konnte, wird bis 2008 ein weiterer Neubau in Wittlich erfolgen. Dadurch wird sich nicht nur die Unterbringungssituation für die Strafgefangenen verbessern, sondern auch die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten.



Straffälligenhilfe

Die Straffälligenhilfe wird in Rheinland-Pfalz von Vereinen getragen, die mit Arbeitsprojekten, sozialen Trainingskursen, in Wohngruppen und ähnlichen Maßnahmen für die schnelle Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft und das Arbeitsleben sorgen. Die dort geleistete Arbeit, insbesondere auch der dort ehrenamtlich Engagierten, ist ein wertvoller Beitrag für die Resozialisierung ehemaliger Straftäter. Die FDP setzt sich für die weitere Förderung dieser anerkannten Einrichtungen ein. Die effektive Resozialisierung von verurteilten Straftätern ist ein wichtiges Element des praktizierten Opferschutzes.



Kommunalrecht

Die FDP tritt für eine Senkung der Quoten von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren in Rheinland-Pfalz ein.

Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher dürfen keine Mitglieder in kommunalen Räten sein.

Um das Engagement und das Interesse junger Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik zu stärken, tritt die FDP dafür ein, dass das Mindestwahlalter für ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung auf 21 Jahre abgesenkt wird.

Kommunale Ausschüsse müssen so zusammengesetzt sein, dass sie die Zusammensetzung des Rates und des dort vertretenen Meinungs- und Kräftespektrums widerspiegeln. Erhält eine Gruppierung keinen Ausschusssitz, muss ein Ratsmitglied dieser Organisation im Ausschuss Rederecht erhalten. Gleiches gilt für Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts.



Rheinland-Pfalz braucht eine kommunale Verwaltungsreform – Stärkung der Ortsgemeinden – bürgernah und effizient
„Neue lebendige Gemeinde“

Die FDP hält eine kommunale Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz für dringend erforderlich. Die kommunalen Verwaltungseinrichtungen müssen kostengünstiger, effizienter und für den Bürger übersichtlicher werden. Das ehrenamtliche Engagement der Menschen in ihrer Gemeinde muss wieder mehr Bedeutung und Wirkung haben. Die (Orts-)Gemeinden müssen in ihrer finanziellen Selbstbestimmung und politischen Eigenverantwortung gestärkt werden. Die Kommunalverwaltung muss insgesamt für die Zukunft fit gemacht werden: in wirtschaftlicher, demografischer und kommunikationstechnischer Hinsicht.

Die FDP hatte als erste Partei in Rheinland-Pfalz eine „kommunale Verwaltungsreform“ zum Thema gemacht und damit ein politisches Tabu aufgebrochen. Die FDP begrüßt, dass inzwischen auch die beiden großen Parteien und die kommunalen Spitzenverbände die Notwendigkeit einer kommunalen Verwaltungsreform sehen.

Diese Einsicht darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Die FDP als die treibende politische Kraft für effiziente Strukturen, bürgernahe Verwaltung und lebendige Ortsgemeinden hat bereits einen Vorschlag unterbreitet.

Da in dieser für das Land und die Bevölkerung so bedeutsamen Frage ein möglichst breiter Konsens gefunden werden sollte, sind Parteien und die kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, konkrete Vorschläge für eine effiziente, kommunale Verwaltungsreform vorzulegen.

Darauf aufbauend muss von einer von der Landesregierung unverzüglich einzusetzenden Expertenkommission „Kommunalreform“ ein konkretes Reformkonzept vorgelegt werden, das bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2009 umgesetzt werden muss.

Der FDP-Vorschlag lautet:

  • Der Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften ist dringend geboten. Dies gilt besonders für Gemeinden, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und (zurückgehende) Einwohnerzahlen eine wirtschaftliche und verwaltungstechnische Eigenständigkeit sinnvoller Weise nicht gestatten. So sollten sich Kleinst- und kleine Gemeinden oder auch hinsichtlich der Einwohnerzahl kleinere Landkreise zusammenschließen. Wirtschaftlich weniger leistungsfähige Kreisfreie Städte sollten erwägen, sich einem benachbarten Landkreis anzuschließen. Für Liberale steht hierbei der freiwillige Zusammenschluss an erster Stelle. Zur Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse fordert die FDP die Schaffung von Anreizsystemen. Ebenso fordert die FDP zur Nutzung von Synergieeffekten die Schaffung kommunaler Kooperationsgemeinschaften zwischen den Verwaltungen mehrerer Gebietskörperschaften an einem Standort.

  • Die drei bestehenden kommunalen Entscheidungsebenen - (Orts-) Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis - sollten auf zwei - Gemeinde und Landkreis - zurückgeführt werden, insbesondere durch eine Aufgabenerledigung durch Verwaltungsgemeinschaften.

Diese Neugliederung setzt eine adäquate Finanzreform voraus.



Öffentlicher Dienst

Die FDP hält am Berufsbeamtentum als eine wesentliche Säule unseres demokratischen Rechtsstaates fest, möchte aber den Öffentlichen Dienst flexibler und attraktiver gestalten. Effizienz und Qualität des Öffentlichen Dienstes müssen gewährleistet und fortentwickelt werden.

Die Gewährung von Löhnen und Gehältern im Öffentlichen Dienst muss sicherstellen, dass individuelle Leistung stärker als bisher belohnt werden kann. Sie muss einem Vergleich mit der Entlohnung außerhalb des Öffentlichen Dienstes standhalten. Dann ist auch eine verbesserte Durchlässigkeit zwischen beiden Arbeitswelten für die Bürger sinnvoll und erstrebenswert.

Die FDP spricht sich für eine Flexibilisierung der Laufbahnstrukturen aus und besteht darauf, dass fachliche Qualifikation und Führungskompetenz bei der Besetzung von Führungspositionen strikt beachtet werden. Daneben muss der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Dies kann geschehen durch die Ausweitung von Teilarbeitsplätzen, von Telearbeitsplätzen oder durch die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten am Dienstort der Eltern.



Rechtspolitik des Bundes

Die FDP hat klare Vorstellungen von einer modernen Rechtspolitik. Auf Bundesebene sind bei der erzeitigen Bundesregierung in diesem Bereich viele Fragen ungeklärt.

Die FDP fordert:

  • eine stärkere, vor allem ideologiefreie Förderung der Biotechnologie, um einer zunehmenden Fortschrittsfeindlichkeit entgegenzuwirken. Die Arbeit der Bioethikkommission in Rheinland-Pfalz muss fortgesetzt werden;

  • eine pragmatische, die Rechtsschutzinteressen des Bürgers achtende Diskussion einer Justizreform. Es darf nicht sein, dass aus Haushaltserwägungen der Rechtsschutz der Bürger massiv verkürzt wird. Dadurch würde das Rechtsempfinden der Bürger erheblich beeinträchtigt und der Rechtsstaat letztendlich geschwächt;

  • eine stärkere Berücksichtigung der Individualgrundrechte vor dem Hintergrund der stetigen Verschärfung erkennungsdienstlicher und polizeilicher Eingriffsbefugnisse. Für die FDP ist es selbstverständlich, dass die Bürger vor terroristischen und extremistischen An- und Übergriffen geschützt werden müssen. Dabei darf der Staat aber nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen. Dabei muss verhindert werden, dass alle Bürger präventiv unter Generalverdacht gestellt werden;



Bekämpfung der Korruption

Bestechung und Bestechlichkeit gefährden die Integrität staatlichen Handelns und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Korruption muss mit allen rechtstaatlichen Mitteln konsequent bekämpft werden. Die Aufdeckung von Bestechung und Bestechlichkeit ist für die Strafverfolgungsbehörden äußerst schwierig, da die Beteiligten in der Regel heimlich zusammenwirkten und ihre üblen Machenschaften den Geschädigten geschickt verbergen könnten.

  • Korrupte Strukturen lassen sich nur aufbrechen, wenn wir aussagewilligen Beteiligten ausreichende Anreize für ihre Mitwirkung bei der Aufklärung bieten. Daher muss endlich eine wirksame und rechtstaatlich einwandfreie Kronzeugenregelung geschaffen werden.

  • Die FDP fordert zudem ein bundesweites und mittelfristig auch ein europaweites Korruptionsregister auf rechtsstaatlicher Basis, in dem alle ‚Schwarzen Schafe’ erfasst werden. Wer bestochen hat, muss wissen, dass er künftig keine öffentliche Aufträge mehr bekommt und sich Bestechung nicht lohnt. Der zusätzliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen trifft die Täter oft wesentlich härter als die Bestrafung. In Rheinland-Pfalz ist ein solches Korruptionsregister bereits eingeführt. Die Einrichtung eines bundesweiten Registers ist wichtig für eine effektive bundesweite Korruptionsbekämpfung.



Europäische Rechts- und Innenpolitik

Die europäische Integration wird von der FDP mit Nachdruck unterstützt. Die Verlagerung der Kompetenzen auf europäische Institutionen darf aber nicht zu einer Aushebelung zentraler Landeskompetenzen führen und auch nicht zu einer unangemessenen Überhöhung oder deutlichen Verschlechterung rechtlicher Standards.

Die Europäische Rechtsakademie in Trier muss weiter gefördert werden. Ihre Aufgabe als Stätte der Bildung und persönlichen Begegnung dient dem gegenseitigen Verständnis und der Integration auf europäischer Ebene.

 

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                    letzte Aktualisierung am 02.01.2006.
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