FDP Kaiserslautern

 

FDP Kaiserslautern                                                   Programm / Landtagswahlprogramm 2006_16

 

 

 

 

 

 


 Wahlprogramm der FDP zur Landtagswahl 2006

Protokollfassung, beschlossen vom außerordentlichen Landesparteitag der FDP Rheinland-Pfalz am 12.11.2005 in Ransbach-Baumbach

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EUROPAPOLITIK


Für Bürgerrechte, Demokratie und Verfassung

Die Europäische Union ist für Liberale Garant für eine dauerhafte, friedliche, demokratische, marktwirtschaftliche, soziale, und kulturelle Entwicklung des Kontinents. Die Europäische Union besitzt eine föderale Grundordnung, in der Subsidiarität, Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten garantiert sind. Sie soll durch die Verfassung abgesichert werden. Diese Ordnung muss im liberalen Geist gelebt und zur politischen Union innerhalb der durch das Grundgesetz zulässigen Grenzen weiterentwickelt werden. Wir sehen eine zukünftige Europäische Verfassung (und somit auch den vorliegenden Entwurf) als notwendigen Schritt zur Vertiefung der Europäischen Union


Für eine handlungsfähige Europäische Union

Wir wollen eine handlungsfähige Union der Staaten in Europa, die im Rahmen der Europäischen Verfassung zusammenleben wollen. Europäische Staaten, die dafür den Willen und die Voraussetzungen mitbringen, haben die Möglichkeit, durch Beitrittsverhandlungen mit der Union als Mitglied aufgenommen zu werden. Als Alternative kommt eine „engen Partnerschaft“ im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik in Betracht. Um die Handlungsfähigkeit der Union zu erhalten und die weitere Vertiefung der Gemeinschaft nicht zu verhindern, ist es erforderlich territoriale Grenzen für die Europäische Union zu definieren.


Für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Währungsstabilität

Wir fordern eine stabilitätsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik und mehr Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt zur Weckung von Wachstumsreserven.

Der Dienstleistungsverkehr muss liberalisiert werden. Darüber hinaus setzen sich die Liberalen für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sowie für eine größt mögliche Freiheit und Eigenverantwortung ein, um dadurch die wirtschaftlichen Möglichkeiten umfassend zu nutzen. Wir fordern Zustimmung zu einer Dienstleistungsrichtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und eine Harmonisierung des Privatrechts zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in der Union. Die Geldwertstabilität ist für Liberale ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Mit Liberalen gibt es keine Aufweichung des europäischen Stabilitätspaktes und keine politische Einflussnahme auf die Europäische Zentralbank.


Für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Chance durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit seine Randlage zu überwinden und seine vielfältige wirtschaftliche und kulturelle Nachbarschaft für seine Bürgerinnen und Bürger fruchtbar zu machen. Das gilt sowohl für die Zusammenarbeit mit dem Großherzogtum Luxemburg und den französischen Regionen Lothringen und Elsass als auch für die Zusammenarbeit mit den belgischen Grenzregionen. Die Zusammenarbeit in den Großregionen Oberrheinregion, Saar-Lor-Lux und REGIO PAMINA soll verstärkt werden. Wir fordern Absprachen mit Frankreich, dem Großherzogtum Luxemburg und Belgien über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei nach dem Vorbild der deutsch-niederländischen Vereinbarung über den wechselseitigen Einsatz von Polizei in den Grenzgebieten.

Auch die seit 1956 gelebte Zusammenarbeit zwischen Rheinland-Pfalz und der Region Burgund soll gefördert werden. Über den Partnerschaftsverband Rheinland-Pfalz/Burgund hat das Land Anteil am Austauschen und den Partnerschaften zwischen den Städten, Kommunen, Vereinen, Kammern, Schulen, Gymnasien. Heute gibt es mehr als 500 Partnerschaftskomitees in Rheinland-Pfalz und in Burgund, die diese Partnerschaft lebendig und beispielhaft in Europa machen.

Der Freundschaftskreis Rheinland-Pfalz-Oppeln soll ausgebaut werden.
Wir fordern, einen Bevollmächtigten des Landes für Europafragen der die Interessen des Landes in Brüssel gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission unmittelbar zur Geltung bringt.

 

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                    letzte Aktualisierung am 02.01.2006.
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