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Wahlprogramm
der FDP zur Landtagswahl 2006
Protokollfassung, beschlossen vom
außerordentlichen Landesparteitag der FDP Rheinland-Pfalz am
12.11.2005 in Ransbach-Baumbach
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MITTELSTAND STÄRKEN –
ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN
Freiraum und Vertrauen für den Mittelstand
Der Mittelstand ist das Rückgrat und der
Motor der sozialen Marktwirtschaft.
Die rheinland-pfälzische FDP setzt auf die soziale Marktwirtschaft und
damit auf den Mittelstand in unserem Land.
Die mittelständischen Unternehmerinnen und
Unternehmer in Rheinland-Pfalz tragen durch ihre
Leistungsbereitschaft, ihre Kreativität und ihren unternehmerischen
Mut entscheidend dazu bei, die Kräfte in unserer Gesellschaft
freizusetzen, die wir zur Gestaltung der Zukunft benötigen. Diese
Unternehmerpersönlichkeiten in den mittelständischen Betrieben setzen
eigenes Kapital risikobewusst ein und sind so eine der stärksten
Triebfedern unserer Marktwirtschaft. Wir Liberale vertrauen diesen
Menschen in unserem Land. Die Marktnähe und das unmittelbare Gespür
für Markterfordernisse tragen dazu bei, dass der Mittelstand besonders
innovativ ist. Der Wettbewerb lebt von der Findigkeit und dem
Ideenreichtum kleiner und mittlerer Unternehmen.
In Rheinland-Pfalz sind über 99% der
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dem Mittelstand zuzurechnen. Hinzu
kommen mehr als 30.000 Freiberufler. Der Mittelstand trägt mit mehr
als 50% Prozent zur Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz bei und ist somit
die Basis des Wohlstandes in unserem Land.
Der Mittelstand hat im Unterschied zu Großunternehmen in den
vergangenen Jahren neue Arbeitsplätze geschaffen. Er beschäftigt in
Rheinland-Pfalz mehr als vier Fünftel aller Arbeitnehmer und bildet
90% der Lehrlinge aus.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist seit je her die beste Voraussetzung, um
Menschen ein selbstbestimmtes Leben und damit soziale Sicherheit zu
ermöglichen – der Mittelstand schafft hierfür die Grundlage.
Der rasante technologische Wandel und die
Globalisierung des Wettbewerbs bietet gerade für die kleinen und
mittleren Unternehmen [KMU] große Chancen und auch nicht zu
unterschätzende Herausforderungen. Die Flexibilität der KMU bringt
Differenzierungsvorteile gegenüber Großunternehmen.
Zwischenbetriebliche Kooperationen bringen neue Optionen im Vertrieb,
beim Einkauf, in der Produktion, bei Forschung und Entwicklung sowie
den internationalen Märkten.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die FDP
auch weiterhin dafür ein, die Bedürfnisse des Mittelstandes in der
Landespolitik mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen. Der
Mittelstand muss Bedingungen vorfinden, die es ihm ermöglichen, seine
Potenziale im Interesse der Gesellschaft und einer funktionierenden
Marktwirtschaft voll zu entfalten. Dazu gehört die konsequente
Beschränkung staatlicher Wirtschaftstätigkeit auf die Daseinsvorsorge,
um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen
auszuschließen. Weiter fordert die FDP ein neues Mittelstand- und
Privatisierungsgesetz sowie weitere konkrete Schritte zum
Bürokratieabbau. Seinen Beitrag zur Stabilität unseres Gemeinwesens
kann der Mittelstand in Zukunft nur dann erbringen, wenn er auf eine
stetige und widerspruchsfreie Politik für mehr Wachstum und
Beschäftigung vertrauen kann.
Ein sehr wichtiges Reformvorhaben der FDP
auf Bundesebene, das die rheinland-pfälzische FDP unterstützt, ist die
Einführung eines niedrigen, einfachen und gerechten Steuersystems. Die
Besteuerungsrate von Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, soll
analog zum Stufentarif der Einkommensbesteuerung gestaltet sein. Die
letzte Stufe soll hierbei entfallen, so dass die Steuerlast der
Unternehmen bei 15% beziehungsweise 25% liegen soll.
Von einem einheitlichen Steuertarif für
alle Einkommensarten profitiert insbesondere der Mittelstand, der nur
selten über Möglichkeiten und Kapazitäten für
Steueroptimierungsstrategien verfügt.
Die Vermögensteuer als Substanzbesteuerung
muss endgültig abgeschafft werden, damit der Mittelstand nicht durch
die immer wieder aufkommende Diskussion über ihre Wiedereinführung
verunsichert wird.
Eine mittelstandsfreundliche Reform des
Kündigungsschutzgesetzes ist notwendig. Um mehr Flexibilität gerade
für die kleineren Unternehmen zu erreichen, soll das Gesetz erst ab
einer Betriebsgröße von mehr als 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
und nach vier Jahren Beschäftigungsdauer gelten.
Die FDP fordert die Abschaffung des
Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Gerade in kleineren Unternehmen
führen solche vermeintlich gut gemeinten Fördervorschriften zu
Einstellungshemmnissen.
Insgesamt sind weitere Reformen in den
folgenden Politikfeldern dringend notwendig.
Stabile Sozialversicherungssysteme – geringe Lohnzusatzkosten
Kleine und mittlere Unternehmen haben
nicht in dem Maße wie die großen Konzerne die Möglichkeit, im Ausland
zu produzieren. Für sie sind daher die Höhe der Lohn- und insbesondere
der Lohnzusatzkosten von besonderer Bedeutung. Die FDP fordert deshalb
von der Bundesregierung nachhaltige Reformen der sozialen
Sicherungssysteme, damit die Beiträge gesenkt werden können. Die
Stabilität und Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherungssysteme
sind auch wesentliche Voraussetzung für den sozialen Frieden in
unserer Gesellschaft. Die Leitlinie für die FDP ist dabei die
konsequente Reform der Sozialversicherungssysteme mit mehr
Kapitaldeckung und Eigenvorsorge, um Lohnzusatzkosten zu senken.
Der Rentenversicherung kommt dabei
besondere Bedeutung zu. Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich vor diesem
Hintergrund bei der Reform unseres Rentensystems für folgende Punkte
ein:
-
Beitragsdeckelung mit freiwilliger
Zusatzabsicherung
-
Förderung rentenwirksamer
Vermögensbildung
-
Anpassung der Eckrentenjahre
-
flexibler Renteneintritt
Die Arbeitslosenversicherung ist in erster
Linie eine Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind deshalb aus dem
Versicherungssystem herauszunehmen und fiskalisch zu finanzieren. Dies
senkt die Lohnzusatzkosten, ist ordnungspolitisch systematischer und
steigert die Effizienz dieser Maßnahmen.
Unnötige Bürokratielasten abbauen/Deregulierung
Der Staat bedient sich in vielfältiger
Hinsicht der Hilfe von Unternehmen. So verlagert er
Verwaltungsaufgaben auf sie und verpflichtet sie, diese unentgeltlich
zu erbringen. Klassische Verlagerungsfelder sind das Sozialrecht, das
Steuerrecht, das Umweltrecht und die amtliche Statistik.
Kleinunternehmen müssen zur Erledigung dieser staatlichen Aufgaben
mehr als 4 000 € pro Jahr und Mitarbeiter, Betriebe mit mehr als 10
Beschäftigten mehr als 3000 € pro Jahr und Mitarbeiter aufwenden.
Besonders bedenklich ist, dass kleine und
mittlere Unternehmen durch die Bürokratiekosten stärker belastet
werden als Großunternehmen.
Der Mittelstand trägt 96 % der
Gesamtbelastung. Bezogen auf den einzelnen Beschäftigten ist die
Kostenbelastung um ein Vielfaches höher als bei Großunternehmen. Die
Folge sind Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Mittelstands und eine
Behinderung von Existenzgründungen.
Hier wird der Unternehmer zum Lastesel des
Staates. Unternehmen in einer Marktwirtschaft brauchen Freiraum für
ihre Arbeit. Der Staat soll sich im Wesentlichen auf das Setzen von
Rahmenbedingungen und die Schaffung eines günstigen Klimas für
Innovation und Beschäftigung konzentrieren.
Die FDP tritt deshalb für ein weiteres
konsequentes Durchforsten der Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel
ein, unnötige Regelungen abzuschaffen und notwendige Regelungen und
Verfahren zu vereinfachen.
Folgende Entlastungsfelder werden daher
von der FDP vorgeschlagen:
-
Unternehmen ist zukünftig ihr Aufwand
bei der Inkassotätigkeiten zu vergüten, der ihnen von staatlicher
Seite aufgebürdet wird. Als erster Schritt ist dies bei Änderung von
Vorschriften und Verfahren für Sozialversicherungsträgern und
Finanzbehörden einzuführen.
Folgende Inkassotätigkeiten werden u. a. derzeit von Unternehmen
durchgeführt:
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer der Mitarbeiter
- Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Versicherung der
Arbeitsunfälle)
- Beiträge zu Pensionskassen für Mitarbeiter
- Beiträge zu berufsständigen Versorgungswerken für Mitarbeiter
- Beiträge zu Direktversicherungen von Mitarbeitern
- Bauabzugssteuer
-
Antragstellungen über Internet und
e-mail gilt es konsequent einzuführen bzw. auszubauen;
-
Stammdaten von Unternehmen bei der
Beantragung von Fördermitteln bei staatlichen Stellen künftig nur
noch einmal zu erheben. Bei einem Zweit- oder Drittantrag kann somit
immer wieder auf die Angaben zurückgegriffen werden;
-
Bagatellegrenzen müssen der allgemeinen
Entwicklung regelmäßig angepasst werden.
-
Die Verlängerung der
Umsatzsteuervoranmeldung von einem auf drei Monate.
Auf diese Weise ließe sich die Flut von rd. 1,8 Millionen
Voranmeldungen im Jahr um zwei Drittel auf 0,6 Mio. reduzieren.
-
Abschaffung der
Umsatzsteuerjahresmeldung. Die Jahresmeldung ist lediglich eine
Zusammenstellung der Voranmeldungen. Sie ist in Europa einmalig.
Ihre Abschaffung würde zusammen mit der Verlängerung des
Voranmeldezeitraumes selbst bei Unternehmen, die im
verwaltungsintensiven europäischen Handel stehen, zu einer
Verringerung des Formularaufwandes bei der Umsatzsteuer um 30
Prozent beitragen.
-
Die Entwicklung einer einheitlichen und
behördenübergreifenden Verdienstbescheinigung. Derzeit existiert ein
Nebeneinander von weit über 20 unterschiedlichen
Verdienstbescheinigungen für über 60 Anforderungsgründe. Eine
einheitliche, behördenübergreifende Verdienstbescheinigung könnte
hier erhebliche Entlastungen herbeiführen.
-
Deregulierungen bei Arbeitsmarkt und
Arbeitszeiten (z.B. Arbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeit)
insbesondere für den Mittelstand voranzutreiben.
-
Zu prüfen, wie der Mittelstand,
insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, zielgerichtet von den
Pflichtdiensten so weit wie möglich befreit werden kann. Dies kann
z.B. über längere Erhebungsfristen beim Steuereinzug oder
großzügigere Abschneidegrenzen bei der amtlichen Statistik geschehen
und über die weitere Einführung von Geringfügigkeitsgrenzen und
Pauschalierungen.
-
Zur schnelleren Umsetzung des
Bürokratieabbaus Rheinland-Pfalz als eine "Modellregion" zuzulassen,
in denen das Bundesrecht flexibel angewendet werden kann.
Es reichen hierfür Öffnungsklauseln im Bundesrecht.
Die Zulassung von flexibleren Regelungen im Arbeits-, Planungs- und
Baurecht führt zu mehr Deregulierung und Bürokratieabbau.
Zu denken ist hier insbesondere an flexiblere
Kündigungsschutzmodelle, Abweichungen von Flächentarifverträgen
sowie beschleunigte Planfeststellungsverfahren. In Ost- und
Westdeutschland haben sich bereits zahlreiche Regionen in vielen
Bundesländern als Modellregionen beworben. Sowohl strukturschwache
Regionen in den neuen Bundesländern, als auch wirtschaftsstarke
Gebiete in den alten Bundesländern wollen herausfinden, ob sich ihr
Entwicklungspotenzial unter veränderten gesetzlichen
Rahmenbedingungen positiv beeinflussen lässt.
-
Die vollständige Abschaffung des
Ladenschlussgesetzes für Werktage. Unberührt von einem
Ladenschlussgesetz sollen die Sonn- und Feiertage bleiben, da diese
nach Art. 47 LV RL-P als Tage der Arbeitsruhe verfassungsrechtlich
geschützt sind.
-
Verordnungen und Vorschriften, die die
unternehmerische Tätigkeit finanziell belasten sind spätestens alle
5 Jahre auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und enthalten daher
zukünftig - wo immer rechtlich möglich - ein entsprechendes
Verfallsdatum.
-
Die Einrichtung von
behördenübergreifenden Servicezentren (one-stop-agencies), also von
Stellen, die als gemeinsamer Ansprechpartner mehrerer Behörden für
das Unternehmen vor Ort zur Verfügung stehen. Verwaltungsfragen
(z.B. im Zusammenhang mit Kommunalverwaltung, Finanzamt,
Gewerbeaufsicht, Sozialversicherungsträger usw.) sollten so für
Unternehmen effizient und kundenfreundlich beantwortet werden
können. Diese Servicezentren unterstützen das Ziel einer schlanken
Verwaltung. In dem Maße, in dem Servicezentren ausgebaut werden,
sind andere Behörden zu verkleinern.
-
Eine Verringerung der handwerklich
regulierten Berufszweige, z.B. in den Bereichen Mikrotechnik und
Telekommunikation ist zu prüfen. Hier müssen auch im Blick auf den
europäischen Wettbewerb Standortnachteile verringert werden.
Approbationen, wie Meisterbriefe, müssen allerdings werthaltig
bleiben und Wettbewerbsverzerrungen, die zum Beispiel durch die
Förderung der Ich-AG hervorgerufen werden, sind unbedingt zu
beseitigen.
Reform des Flächentarifvertrags
Der Flächentarifvertrag, der die
Arbeitsverhältnisse bis ins Detail bundeseinheitlich regelt, passt
nicht mehr in die Landschaft. Undifferenzierte Einheitsregelungen
missachten die betriebliche Wirklichkeit und gefährden auf diese Weise
Arbeitsplätze sowie unternehmerische Existenzen. Sie wirken
investitionshemmend und sind insbesondere bei Unternehmensgründungen
kontraproduktiv.
Das betrifft vor allem mittelständische
Betriebe. Immer mehr Unternehmen verlassen deshalb den
Flächentarifvertrag. Tausende betriebliche Bündnisse für Arbeit, in
denen sich Arbeitnehmer und Unternehmer zur Rettung von Arbeitsplätzen
auf Regelungen verständigt haben, die vom Flächentarifvertrag
abweichen, sind nach geltendem Recht illegal.
Wir brauchen verbindliche
Öffnungsklauseln, die betriebsnahe Lösungen möglich machen. Deshalb
muss mit gesetzlichen Öffnungsklauseln eine verlässliche Grundlage für
Tarifverhandlungen auf Betriebsebene geschaffen werden.
Die Erkenntnis muss sich endlich
durchsetzen, dass der Flächentarifvertrag nicht mehr zeitgemäß ist.
Entscheidungen müssen in den Betrieben gefunden werden.
Die FDP will die betrieblichen Bündnisse
für Arbeit durch eine Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes
legalisieren. Wir fordern: Wenn 75 Prozent aller Beschäftigten eines
Unternehmens andere Regelungen wollen, sollen sie darüber in freier
und geheimer Wahl abstimmen können.
Aufgabenkritik und Privatisierung öffentlicher Aufgaben voranbringen
–Privatisierungsgesetz notwendig
Die staatlichen Aufgaben gehören in einer
marktwirtschaftlichen und bürgernahen Ordnung permanent auf den
Prüfstand. Der Staat hat nachzuweisen, ob die Wahrnehmung einer
staatliche Aufgabe weiterhin notwendig ist. Insbesondere mit Blick auf
den demografischen Wandel sind die Dichte der Verwaltungsaufgaben und
–stellen zu überprüfen. Vor einer Privatisierung ist die konkrete
Aufgabenkritik die notwendige Vorarbeit.
Die Privatisierung ist als
ordnungspolitische Daueraufgabe zu begreifen, die dem Ausschöpfen von
Effizienzpotenzialen dient. Privatisierung ist eine Investition in
Wettbewerb, Innovation und Effizienz. Sie dient der Stärkung des
Standortes Rheinland-Pfalz und damit des Standortes Deutschland.
Nach der in den letzten Jahren erfolgreich
angelaufenen Privatisierung von öffentlichem Beteiligungsbesitz
insbesondere auf Bundesebene muss nun verstärkt das Augenmerk auf
Aufgabenprivatisierungen gelegt werden. Die Privatisierung
öffentlicher Aufgaben ist für die FDP gleichbedeutend mit der Stärkung
mittelständischer Unternehmen. Öffentliche Serviceleistungen werden
vielfach auch durch Private bereits angeboten und sind nach Auffassung
der Liberalen in erster Linie Betätigungsfelder kleiner und mittlerer
Unternehmen.
Bei der zukünftigen Privatisierung darf
ein Staatsmonopol nicht durch ein Wettbewerbsmonopol in privater
Trägerschaft abgelöst werden. Es droht sonst die Aufhebung regionaler,
mittelstandsnaher Strukturen durch einen mittelstandnachteiligen
Wettbewerb beim Verkauf staatlicher Unternehmen an europäische
Oligopole. Dies ist zum Beispiel bei der von rot-grün wieder
aufgehobenen Liberalisierung der Strom- und Gaswirtschaft zu
beobachten. Die Herstellung von Wettbewerb und die Stärkung der KMU
sind daher konstitutives Ziele einer verstärkten Privatisierung.
Auftragsvolumen und räumliche Abgrenzung von auszuschreibenden
Dienstleistungen, die von Privaten erbracht werden sollen, sind daher
auch für KMU geeignete Größenlose aufzuteilen. Die Ziele bei der
Privatisierung von Landes- und Kommunalaufgaben sind in einem
rheinland-pfälzischen Privatisierungsgesetz festzuschreiben.
Die unternehmerische Betätigung des Landes und der Gemeinden
zurückschrauben- Platz für den Mittelstand
Die FDP hat sich nachdrücklich gegen eine
Ausweitung des gesetzlichen Spielraums für die wirtschaftliche
Betätigung der Kommunen ausgesprochen. Deshalb hat Rheinland-Pfalz die
gesetzliche Regelung, wonach Kommunen nur dann ein wirtschaftliches
Unternehmen errichten dürfen, wenn sie belegen, dass die Aufgabe von
keinem privaten Dritten ebenso gut und ebenso wirtschaftlich erfüllt
wird, oder erfüllt werden kann.
Dies ist ein wichtiger Erfolg der FDP bei
der Umsetzung des Privatisierungsgebots in der rheinland-pfälzischen
Gemeindeordnung. So wurde verhindert, dass kommunale Betriebe ihr
'Geschäftsfeld' auf Bereiche ausdehnen, in denen bereits private
Betriebe tätig sind. Die Gemeinde darf mit neuen Wirtschaftsbetrieben
oder eigenen Beschäftigten nicht Handwerker und Mittelständler vom
Markt verdrängen und Arbeitsplätze vernichten. Insbesondere dem
Mittelstand eröffnen sich neue Marktchancen (z. B. im Gartenbau und
Grünpflege, KFZ-Wesen, Druckereien, Facilitymanagement, Planung,
Vermessung etc.). All dies sichert und schafft neue Arbeitsplätze.
Die FDP fordert nun die strikte
Überprüfung auch der bestehenden Betriebe, wenn diese
unwirtschaftlicher sind als Privatbetriebe. Die unternehmerische
Betätigung des Landes und der Gemeinden sollen zurückgeschraubt
werden. Hier müssen die zuständigen Staatsorgane künftig alle zwei
Jahre öffentlich dem Parlament bzw. dem Gemeinderat berichten, ob der
von dem jeweiligen Unternehmen verfolgte Zweck nicht ebenso gut und
wirtschaftlicher von einem Privatbetrieb erfüllt werden kann.
Kultur der Selbstständigkeit ausbauen - Existenzgründungen
fördern
Strukturerneuerung durch
innovationsorientierte Unternehmensgründungen ist der beste Weg zu
neuen Arbeitsplätzen. Jede Existenzgründung in Deutschland und auch in
Rheinland-Pfalz schafft im Durchschnitt drei bis vier Arbeitsplätze.
Gerade die kleinen und mittleren
Betrieben, darunter insbesondere die Neugründungen, sind in der Lage,
auf eine rasch wechselnde Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen
vor Ort flexibel zu reagieren. Ihnen gehört im regionalen
Wirtschaftsgeschehen die Zukunft.
Deutschland braucht neue Unternehmer
dringender denn je. Die Selbstständigenquote ist im europäischen
Vergleich sehr niedrig. Sie stieg zwar wieder von 1990 bis 1996 von
8,8 Prozent auf 10 Prozent - 2 Millionen Existenzgründungen - doch in
den 50er und 60er Jahren lag sie bei 14 Prozent. Unser Potenzial ist
bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
Die FDP fordert daher in Wirtschaft und
Gesellschaft eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern, in der
jeder Einzelne mehr Verantwortung für sich und andere trägt und in der
er das nicht als Last, sondern als Chance begreift. Dies gilt
insbesondere für die Unternehmen, denn heute und in Zukunft muss sich
die Leistungskraft der deutschen Wirtschaft in einer gesteigerten
Innovationsfähigkeit erweisen. Dies gilt aber ebenso für die
Gesellschaft, die den Freiheitsgrad ihres Zusammenlebens qualitativ
steigern muss, um den Aufbruch in eine moderne
Dienstleistungsgesellschaft mit großen Beschäftigungschancen nicht zu
verpassen. Ebenso gilt dies für die Bürgerinnen und Bürger und die
sozialen Sicherungssysteme, die in einer modernen Bürgergesellschaft
wieder stärker in die Verantwortung und Entscheidungsfreiheit des
Einzelnen gestellt werden müssen.
Entscheidend ist die Schaffung eines
gesellschaftlichen Klimas, welches unternehmerische Leistungen
anerkennt. Nur wenn junge Menschen das Gefühl haben, dass ihre
Leistung und Eigeninitiative als Selbstständige gesellschaftliche
Anerkennung findet, werden sie auch motiviert das Risiko der
Selbstständigkeit einzugehen.
Bereits die Ausbildung muss darauf
ausgerichtet werden, junge Menschen an ihre Fähigkeiten heranzuführen
und Selbstständigkeit als erstrebenswertes Ziel zu vermitteln. Unter
diesem Gesichtspunkt ist beispielsweise die Ausweitung von
Studienangeboten anzustreben, die den Studenten in besonderem Maße
während des Studiums Einblicke in betriebliche Abläufe gewähren.
Unternehmensgründungen müssen leichter
werden. Ansatzpunkte hierfür sind insbesondere Information, Beratung
und Genehmigungserteilung aus einer Hand, um unnötige Such- und
Informationskosten zu vermeiden, Abbau überflüssiger Vorschriften und
statistischer Meldepflichten sowie die Zusammenfassung des komplexen
Umweltrechts zu einem Umweltgesetzbuch, damit die Unternehmen sich auf
ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können.
Neue Arbeitsplätze entstehen in
Deutschland und Rheinland-Pfalz vor allem in innovativen
mittelständischen Unternehmen und durch Existenzgründungen. Doch
Zukunftstechnologien wie die Bio- und Gentechnologie werden von
rot-grün verteufelt und ins Ausland abgedrängt. Der technologische
Wandel darf nicht blockiert werden. Gerade unter den hohen, deutschen
Sicherheitsstandards sind Hochtechnologie in unserem Lande zu halten
und weiter zu entwickeln.
Neben dem Ausbau der Kultur der
Selbstständigkeit sind die direkten Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung, wie der erleichterte Zugang zu Wagniskapital,
Landesbürgschaften, Zinszuschüssen und Beratungsförderung für
Existenzgründungen und Existenzsicherungen fortzusetzen. Die Arbeit,
die unter Führung des liberal geführten Wirtschaftsministeriums
zusammen mit der Investitions- und Strukturbank in Rheinland-Pfalz
geleistet wird, ist zwischenzeitlich Vorbild für den Aufbau ähnlicher
Strukturen in vielen Bundesländern gewesen. Die Entscheidung zur
Förderung richtet sich in Rheinland-Pfalz allein an dem Vorhaben aus.
Die rheinland-pfälzische FDP setzt sich dafür ein, dass dieser
erfolgreiche Kurs fortgesetzt wird.
Bessere Rahmenbedingungen für die
betriebliche Ausbildung schaffen
Von der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen durch die Wirtschaft
profitiert die ganze Gesellschaft. Unser System der beruflichen
Bildung ist der beste Garant, dass die Jugendlichen eine persönliche
Lebensperspektive erhalten und dem Arbeitsmarkt qualifizierte
Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die
Jugendarbeitslosigkeit reduziert, soziale Probleme verringert und
teure staatliche Ausbildungsprogramme werden überflüssig. Zur dualen
Berufsausbildung gibt es keine gleichwertige Alternative.
Staatliche Regelungen im Bereich der
beruflichen Bildung müssen deshalb dahingehend überprüft werden, ob
sie für Unternehmen ausbildungshemmend sind.
Für unsere wirtschaftliche und
gesellschaftliche Zukunft ist es von besonderer Bedeutung, dass
Existenzgründer und junge, innovative Unternehmen ausbilden, weil sie
die sicheren Arbeitsplätze von morgen schaffen. Gerade für junge und
kleine Unternehmen ist aber die Ausbildung besonders belastend und
teuer. Durch die Zahlung einer Ausbildungsprämie für Existenzgründer
und junge Unternehmen wird die Schaffung zukunftsträchtiger
Ausbildungs- und Arbeitsplätze nachhaltig unterstützt. Es soll geprüft
werden, ob die Bereitstellung von zusätzlichen
Verbundausbildungsplätzen durch mehrere kleine Unternehmen, die nicht
allein zu einer qualifizierten Berufsausbildung in der Lage sind,
ebenfalls durch eine solche Prämie gefördert werden kann.
Aus mittelstandspolitischer Sicht bleibt
auch eine noch schnellere und flexiblere Anpassung von einzelnen
Ausbildungsverordnungen erforderlich. Nach wie vor werden zu wenige
Jugendliche in den Dienstleistungsberufen ausgebildet. Die
Ausbildungsordnungen müssen offener werden für zukünftige
Marktentwicklungen. Wir brauchen dazu dringend neue Berufsfelder.
Ausbildungsgänge, die für jeden Betrieb die gleichen
Ausbildungsinhalte vorgeben, widersprechen teilweise den betrieblichen
Realitäten. Die Spezialisierung nimmt in manchen Branchen erheblich
zu. Hier wird es immer schwieriger, solche Ausbildungsplätze
anzubieten, die den gesamten geforderten Ausbildungsinhalt abdecken.
Die FDP fordert, einfachere, ein – oder
zweijährige Ausbildungsberufe zu schaffen. Diese stärker
praxisorientierten Berufe dienen insbesondere der Integration von
theorieschwächeren Jugendlichen. Außerdem muss es möglich werden,
entsprechend regionaler und branchenmäßiger Besonderheiten die
Berufsschulzeiten flexibler zu organisieren. Dazu gehört auch eine
stärkere Berücksichtigung betrieblicher Arbeitszeiten.
Völlig verfehlt ist hingegen die
Einführung einer Ausbildungsabgabe. Durch sie werden Unternehmen
abgestraft und zusätzlich belastet. Sie gefährdet damit bestehende
Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Ausbildungsplatzabgabe verursacht
neue, unübersehbare Bürokratiebelastungen und schafft Anreize, sich
durch Zahlung der Abgabe von der Ausbildungsleistung freizukaufen. Die
FDP lehnt eine solche Abgabe daher strikt ab und fordert die
finanzielle Förderung von neuen, zusätzlichen Ausbildungsplätzen.
Mittelstandorientierte Arbeitsmarktpolitik
In der Beschäftigungspolitik ist eine
Umorientierung notwendig. Dabei müssen die Bedürfnisse des
Mittelstandes als bedeutendstem Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber
ausdrückliche Berücksichtigung finden.
Der Weg Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
auf Dauer massiv auszuweiten führt in die falsche Richtung. Durch ABM
werden die strukturellen Probleme der Arbeitslosigkeit nicht gelöst,
sondern nur verdeckt und zudem staatlich subventionierte Konkurrenz
für den Mittelstand geschaffen und somit ein effizienter Einsatz von
Mitteln verhindert. Das beschäftigungspolitische Instrumentarium muss
stärker auf die Wiedereingliederung gerade von Langzeitarbeitslosen
ausgerichtet werden. Notwendig ist eine an den realen Bedürfnissen des
Arbeitsmarktes ausgerichtete Qualifizierung von Arbeitslosen. Darüber
hinaus muss durch die Einführung einer Negativsteuer als Einstieg zum
"Bürgergeld" ein Anreiz zur Aufnahme von Arbeit geschaffen werden und
das Lohnabstandsgebot stärker als bisher Berücksichtigung finden. Das
System der Negativsteuer als Einstieg zum Bürgergeld eröffnet neue
Chancen der Beschäftigung im Niedriglohnbereich und erhöht die
Transparenz unserer Sozialbürokratie.
Das Instrument der Ich-AG ist zu
überprüfen. Vor allem mittelständisch strukturierte Sektoren im
Handwerk oder Finanzberatungen haben mit der Ich-AG künstlich
subventionierte Konkurrenz erhalten. Darüber hinaus wurde durch die
nachträglich eingeführte an sich sinnvolle Tragfähigkeitsbescheinigung
quasi nach dem Überbrückungsgeld ein paralleles Förderinstrument
geschaffen, das besser konzentriert werden sollte.
Unternehmensnachfolge
In vielen mittelständischen Betrieben
unseres Landes stehen weitreichende Entscheidungen an: In den
kommenden Jahren werden ca. 20.000 rheinland-pfälzische Betriebe einen
Nachfolger oder eine Nachfolgerin finden müssen. Hier müssen Politik,
Kammern und Bankenwesen gemeinsame Beratungs- und
Finanzierungskonzepte, speziell zugeschnitten auf die
Herausforderungen einer Betriebsnachfolge, entwickeln und anbieten.
Durch die Streichung der Erbschaftsteuer beim Generationswechsel, wenn
der Betrieb 10 Jahre weiter geführt wird, soll der Betriebsübergang
erleichtert werden.
Rheinland-Pfälzisches Mittelstandförderungsgesetz
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist
es wichtig, Signale zu setzen, den einzelnen Unternehmerinnen und
Unternehmern deutlich machen, wie wichtig sie für unser Land sind.
Dies wird vor allem bei der Umsetzung des
Mittelstandförderungsgesetzes deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz
bereits 1978 beschlossen hat. Hier strebt die FDP eine Novellierung
an.
Auch künftig sollen Landesmittel für die
Ziele des Mittelstandfördergesetzes bereitgestellt werden. Dies gilt
insbesondere für:
-
Anreize zur Gründung unternehmerischer
Existenzen,
-
die Verbesserung der Eigenkapitalbasis
(beispielsweise Venture Capital) und der Möglichkeit zur
Fremdfinanzierung (z.B. Zinszuschussprogramm),
-
den Transfer von Wissen und Technologien
aus den Hochschulen und Forschungs- und Entwicklungsinstituten,
-
die Entwicklung neuer Produkte und
Verfahren,
-
die Betriebsberatung zur
Leistungsverbesserung,
-
die Kooperation von Unternehmen zur
Stärkung ihrer Marktposition und die
-
Aus und Weiterbildung in Unternehmen zur
Sicherung und Erhaltung ihrer Substanz.
Des weiteren fordert die FDP eine
Ergänzung des Mittelstandsförderungsgesetzes im Hinblick auf neue
Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft. Dies gilt insbesondere
auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung.
Eine angemessene Beteiligung
mittelständischer Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe ist
sicherzustellen. Das Vergaberecht ist traditionell
mittelstandfreundlich ausgestaltet, allerdings kommt der Mittelstand
oftmals bei der Auftragsvergabe nicht zum Zuge. Durch eine strikte
Beachtung des Vorrangs der Fachlosvergabe sowie der verstärkte Hinweis
auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften sollen
gleiche Wettbewerbschancen für die mittelständischen Unternehmen
geschaffen werden.
Eine konsequente Wettbewerbspolitik zur
Verhinderung und Kontrolle von Marktmacht ist unabdingbar. Kleine und
mittlere Unternehmen können sich in vielen Bereichen, die durch
wettbewerbspolitische Ausnahmeregelungen eine monopolistische Struktur
aufweisen, nicht gegen marktbeherrschende Unternehmen behaupten.
Deswegen sollen bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen ohne Ausnahme
die Belange des Mittelstandes berücksichtigt werden
Besondere Bedeutung der regionalen Bankinstitute für die KMU
Die neueste Entwicklung zeigt, dass die
regionalen Bankeninstitute in Deutschland, insbesondere Sparkassen und
Genossenschaftsbanken, sich unverändert intensiv der kleinen und
mittelständischen Unternehmen (KMU) annehmen. Aufgrund der
Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang der
verstärkten Ratingauflagen durch Basel II sowie die verstärkten
Prüfungsauflagen durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), haben sich viele Großbanken aus
dem Geschäft mit KMUs weitgehend zurückgezogen.
Gleichzeitig belasten die durch Basel II
und durch das BaFin veranlassten Prüfungsvorgänge die kleinen
regionalen Bankeninstitute überproportional stärker als die
Großbanken. Dies trifft insbesondere auf Sparkassen und
Genossenschaftsbanken zu, die sich als Förderer der regionalen
Wirtschaft und der mittelständischen Strukturen verstehen. Es ist
demzufolge der Förderung von KMUs kontraproduktiv, wenn aufgrund
übertriebener, im Einzelfall nicht förderlicher Anforderungen aus dem
risikoorientierten Überwachungssystem weitere erhebliche Kosten auf
die regionalen Bankeninstitute zukommen.
Basel II zielte auf international
agierende Banken. Der internationale Vergleich zeigt, dass Deutschland
ein weiteres Mal international geltende Bestimmung übertrieben scharf
und zum Nachteil der eigenen Wirtschaft umsetzt. Der Blick in die USA
zeigt, dass dort aufgrund der amerikanischen Basel II Regelung nur 20
Großbanken betroffen sein werden. In Europa beziehungsweise in
Deutschland sollen jedoch alle Banken, unabhängig von deren Größe, den
verschärften Prüfungs- und Ratingbestimmungen unterzogen werden.
Die FDP lehnt dies ab und fordert eine strukturgerechte Behandlung von
regionalen Bankeninstituten und Großbanken. Dabei könnte eine gute
Eigenkapitalausstattung der kleineren Banken von den verschärften
Prüfungs- und Ratingbestimmungen befreiend wirken.
In Deutschland ist nach heutigem
Diskussionsstand zu erwarten, dass die BaFin die Regelungen bei der
Umsetzung in nationales Recht „perfektioniert“. So werden nach dem
bisher bekannten Diskussionsstand Erleichterungen und
Übergangsregelungen gekürzt, oder nicht in nationales Recht
übernommen. Darüber hinaus werden die Institute mit formalen
Anforderungen (Detaillierung, Dokumentation etc.) überfrachtet und
damit deren interne Kosten in die Höhe getrieben.
Während andere EU-Länder, sowie die USA
die möglichen Erleichterungen voll übernehmen, wird in Deutschland oft
auf solche Möglichkeiten leider verzichtet.
Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bei
solch überschaubaren Risikogrößen (z.B. kleiner 5 %o Risikoaktiva)
sollten daher nach Forderung der FDP sachgerechter gestaltet werden.
So sollte auf eine tägliche Marktbewertung zugunsten eines
pauschalierten, periodischen Verfahrens (etwa monatlich, analog
Investmentfonds) verzichtet werden. Formale Anforderungen sollten bei
in sich geschlossenen Geschäften reduziert werden.
Eine risikoorientierte Prüfung erfolgt bei
den Kreditinstituten derzeit mehrfach: Durch die interne Revision,
jährlich durch den Wirtschaftsprüfer und durch die Bundesbank im
Auftrag der BaFin direkt. Bei extensiver Beanspruchung aller
Prüfungsmöglichkeiten durch die BaFin bzw. Prüfungsgesellschaft, kann
das jeweilige Institut nach heutiger Rechtslage nahezu ganzjährig mit
externen Prüfungen belegt werden. Dies lehnt die FDP ab.
Der Umfang der BaFin-Prüfungen sollte
daher stärker am Risiko des Portfolios und den konkreten Ergebnissen
der Vorprüfungen orientiert werden. Darüber hinaus muss der Umfang der
Prüfungen, den schließlich die BaFin auf Kosten des geprüften
Instituts selbst festlegt, in Form von Kostenbeteiligung bzw.
Budgetierung der Prüfungsinstitution, einer Kostenbegrenzung
unterzogen werden.
Diese „Selbstbeauftragung“ der BaFin hat
mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundesregierung seit 2002 dazu
geführt, dass die geprüften Institute für die Kontrolle durch die
BaFin über Umlagen derzeit über 130 Mio. Euro jährlich mit stark
steigender Tendenz selbst zu zahlen haben. Infolge dessen konnte diese
Behörde seit 2002 ihren Personalstand von ehemals rund 300 auf
mittlerweile über 1.560 Mitarbeiter ausweiten.
Die FDP fordert eine Begrenzung der
Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
auf die notwendigen Kernbereiche. Prüfungen sollen ausschließlich
anlassbezogen durchgeführt werden.
Den Kreditinstituten ist zudem eine
ausreichende Zeit für die Übergangslösungen einzuräumen.
Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main
Nach Anerkennung des Rhein-Neckar-Dreiecks
als Metropolregion müssen die Chancen für beide Wirtschaftsregionen
genutzt werden, um diese zu dynamischen Wirtschaftsräumen zu
entwickeln.
Beiden Regionen kommt eine
‚Leuchtturmfunktion’ mit Vorbildcharakter zu.
Deshalb fordert die FDP für die
grenzübergreifenden Regionen:
-
eine Vernetzung der Verwaltungen zur
kundenorientierten High-Speed-Verwaltung zur Förderung von
Investitionsentscheidungen durch schnelle und planbare
Genehmigungsverfahren und
-
die Schaffung „familienfreundlicher
Modellregionen" durch länderübergreifende Kinderbetreuung, um durch
ein breites, abgestimmtes Angebot zuverlässiger Kinderbetreuung eine
Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen.
Für die Metropolregion Rhein-Neckar
fordert die FDP
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die Realisierung des Europort
Rhein-Neckar als größter europäischer Binnenhafen durch Kooperation
(oder Fusion) der Häfen Ludwigshafen und Mannheim,
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den weiteren Ausbau der S-Bahn zu
sichern durch ein länder- und verbundübergreifendes Betriebskonzept
sowie die Verwirklichung des Ausbaus der ICE-Strecke
Rhein-Main-Mannheim HbF und
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die Erweiterung des Verkehrslandeplatzes
Speyer für den Geschäftsreiseflugverkehr.
Die Regionen Rheinhessen und Rhein-Nahe
stellen im Rhein-Main-Gebiet einen attraktiven Teil einer der
wirtschaftsstärksten Metropolregionen Europas.
Langfristig soll im Rhein-Main-Gebiet wie
in der Metropolregion Rhein-Neckar ein Regionalverband durch
Staatsvertrag geschaffen werden. Er soll neben den hessischen Gebieten
Rheinhessen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz sowie den Bayerischen
Untermain aus dem Bundesland Bayern umfassen und Aufgaben der
Regionalplanung, der regionalen Wirtschaftsförderung und
Standortwerbung sowie der regionalen Tourismuswerbung wahrnehmen.
Für die Metropolregion Rhein-Main fordert
die FDP weiter:
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den weiteren Ausbau der Bahn- und
Straßenverbindung Flughafen Hahn - Mainz - Flughafen Frankfurt –
Frankfurt,
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den notwendigen Ausbau des Flughafens
Frankfurt unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Reduzierung
der Lärmemissionen auch links des Rheins,
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den Bau einer sechsspurigen
Autobahnbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden als Ersatz für die
Schiersteiner Brücke,
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den Bau je einer Rheinbrücke zwischen
Mainz und Koblenz sowie Mainz und Worms,
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die Einbeziehung von Rheinhessen in das
S-Bahnnetz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes,
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den Ausbau des Medienkompetenznetzes
Rhein-Main unter der Führung der Landeshauptstadt.
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