FDP Kaiserslautern

 

FDP Kaiserslautern                                                     Programm / Landtagswahlprogramm 2006_1

 

 

 

 

 

 


 Wahlprogramm der FDP zur Landtagswahl 2006

Protokollfassung, beschlossen vom außerordentlichen Landesparteitag der FDP Rheinland-Pfalz am 12.11.2005 in Ransbach-Baumbach

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MITTELSTAND STÄRKEN – ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN


Freiraum und Vertrauen für den Mittelstand

Der Mittelstand ist das Rückgrat und der Motor der sozialen Marktwirtschaft.
Die rheinland-pfälzische FDP setzt auf die soziale Marktwirtschaft und damit auf den Mittelstand in unserem Land.

Die mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer in Rheinland-Pfalz tragen durch ihre Leistungsbereitschaft, ihre Kreativität und ihren unternehmerischen Mut entscheidend dazu bei, die Kräfte in unserer Gesellschaft freizusetzen, die wir zur Gestaltung der Zukunft benötigen. Diese Unternehmerpersönlichkeiten in den mittelständischen Betrieben setzen eigenes Kapital risikobewusst ein und sind so eine der stärksten Triebfedern unserer Marktwirtschaft. Wir Liberale vertrauen diesen Menschen in unserem Land. Die Marktnähe und das unmittelbare Gespür für Markterfordernisse tragen dazu bei, dass der Mittelstand besonders innovativ ist. Der Wettbewerb lebt von der Findigkeit und dem Ideenreichtum kleiner und mittlerer Unternehmen.

In Rheinland-Pfalz sind über 99% der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dem Mittelstand zuzurechnen. Hinzu kommen mehr als 30.000 Freiberufler. Der Mittelstand trägt mit mehr als 50% Prozent zur Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz bei und ist somit die Basis des Wohlstandes in unserem Land.
Der Mittelstand hat im Unterschied zu Großunternehmen in den vergangenen Jahren neue Arbeitsplätze geschaffen. Er beschäftigt in Rheinland-Pfalz mehr als vier Fünftel aller Arbeitnehmer und bildet 90% der Lehrlinge aus.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist seit je her die beste Voraussetzung, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben und damit soziale Sicherheit zu ermöglichen – der Mittelstand schafft hierfür die Grundlage.

Der rasante technologische Wandel und die Globalisierung des Wettbewerbs bietet gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen [KMU] große Chancen und auch nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Die Flexibilität der KMU bringt Differenzierungsvorteile gegenüber Großunternehmen. Zwischenbetriebliche Kooperationen bringen neue Optionen im Vertrieb, beim Einkauf, in der Produktion, bei Forschung und Entwicklung sowie den internationalen Märkten.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die FDP auch weiterhin dafür ein, die Bedürfnisse des Mittelstandes in der Landespolitik mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen. Der Mittelstand muss Bedingungen vorfinden, die es ihm ermöglichen, seine Potenziale im Interesse der Gesellschaft und einer funktionierenden Marktwirtschaft voll zu entfalten. Dazu gehört die konsequente Beschränkung staatlicher Wirtschaftstätigkeit auf die Daseinsvorsorge, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen auszuschließen. Weiter fordert die FDP ein neues Mittelstand- und Privatisierungsgesetz sowie weitere konkrete Schritte zum Bürokratieabbau. Seinen Beitrag zur Stabilität unseres Gemeinwesens kann der Mittelstand in Zukunft nur dann erbringen, wenn er auf eine stetige und widerspruchsfreie Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung vertrauen kann.

Ein sehr wichtiges Reformvorhaben der FDP auf Bundesebene, das die rheinland-pfälzische FDP unterstützt, ist die Einführung eines niedrigen, einfachen und gerechten Steuersystems. Die Besteuerungsrate von Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, soll analog zum Stufentarif der Einkommensbesteuerung gestaltet sein. Die letzte Stufe soll hierbei entfallen, so dass die Steuerlast der Unternehmen bei 15% beziehungsweise 25% liegen soll.

Von einem einheitlichen Steuertarif für alle Einkommensarten profitiert insbesondere der Mittelstand, der nur selten über Möglichkeiten und Kapazitäten für Steueroptimierungsstrategien verfügt.

Die Vermögensteuer als Substanzbesteuerung muss endgültig abgeschafft werden, damit der Mittelstand nicht durch die immer wieder aufkommende Diskussion über ihre Wiedereinführung verunsichert wird.

Eine mittelstandsfreundliche Reform des Kündigungsschutzgesetzes ist notwendig. Um mehr Flexibilität gerade für die kleineren Unternehmen zu erreichen, soll das Gesetz erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und nach vier Jahren Beschäftigungsdauer gelten.

Die FDP fordert die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Gerade in kleineren Unternehmen führen solche vermeintlich gut gemeinten Fördervorschriften zu Einstellungshemmnissen.

Insgesamt sind weitere Reformen in den folgenden Politikfeldern dringend notwendig.



Stabile Sozialversicherungssysteme – geringe Lohnzusatzkosten

Kleine und mittlere Unternehmen haben nicht in dem Maße wie die großen Konzerne die Möglichkeit, im Ausland zu produzieren. Für sie sind daher die Höhe der Lohn- und insbesondere der Lohnzusatzkosten von besonderer Bedeutung. Die FDP fordert deshalb von der Bundesregierung nachhaltige Reformen der sozialen Sicherungssysteme, damit die Beiträge gesenkt werden können. Die Stabilität und Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherungssysteme sind auch wesentliche Voraussetzung für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Die Leitlinie für die FDP ist dabei die konsequente Reform der Sozialversicherungssysteme mit mehr Kapitaldeckung und Eigenvorsorge, um Lohnzusatzkosten zu senken.

Der Rentenversicherung kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich vor diesem Hintergrund bei der Reform unseres Rentensystems für folgende Punkte ein:

  • Beitragsdeckelung mit freiwilliger Zusatzabsicherung

  • Förderung rentenwirksamer Vermögensbildung

  • Anpassung der Eckrentenjahre

  • flexibler Renteneintritt

Die Arbeitslosenversicherung ist in erster Linie eine Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind deshalb aus dem Versicherungssystem herauszunehmen und fiskalisch zu finanzieren. Dies senkt die Lohnzusatzkosten, ist ordnungspolitisch systematischer und steigert die Effizienz dieser Maßnahmen.



Unnötige Bürokratielasten abbauen/Deregulierung

Der Staat bedient sich in vielfältiger Hinsicht der Hilfe von Unternehmen. So verlagert er Verwaltungsaufgaben auf sie und verpflichtet sie, diese unentgeltlich zu erbringen. Klassische Verlagerungsfelder sind das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Umweltrecht und die amtliche Statistik. Kleinunternehmen müssen zur Erledigung dieser staatlichen Aufgaben mehr als 4 000 € pro Jahr und Mitarbeiter, Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten mehr als 3000 € pro Jahr und Mitarbeiter aufwenden.

Besonders bedenklich ist, dass kleine und mittlere Unternehmen durch die Bürokratiekosten stärker belastet werden als Großunternehmen.

Der Mittelstand trägt 96 % der Gesamtbelastung. Bezogen auf den einzelnen Beschäftigten ist die Kostenbelastung um ein Vielfaches höher als bei Großunternehmen. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Mittelstands und eine Behinderung von Existenzgründungen.

Hier wird der Unternehmer zum Lastesel des Staates. Unternehmen in einer Marktwirtschaft brauchen Freiraum für ihre Arbeit. Der Staat soll sich im Wesentlichen auf das Setzen von Rahmenbedingungen und die Schaffung eines günstigen Klimas für Innovation und Beschäftigung konzentrieren.

Die FDP tritt deshalb für ein weiteres konsequentes Durchforsten der Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel ein, unnötige Regelungen abzuschaffen und notwendige Regelungen und Verfahren zu vereinfachen.

Folgende Entlastungsfelder werden daher von der FDP vorgeschlagen:

  • Unternehmen ist zukünftig ihr Aufwand bei der Inkassotätigkeiten zu vergüten, der ihnen von staatlicher Seite aufgebürdet wird. Als erster Schritt ist dies bei Änderung von Vorschriften und Verfahren für Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden einzuführen.
    Folgende Inkassotätigkeiten werden u. a. derzeit von Unternehmen durchgeführt:
    - Umsatzsteuer
    - Lohnsteuer der Mitarbeiter
    - Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen
    - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    - Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
    - Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Versicherung der Arbeitsunfälle)
    - Beiträge zu Pensionskassen für Mitarbeiter
    - Beiträge zu berufsständigen Versorgungswerken für Mitarbeiter
    - Beiträge zu Direktversicherungen von Mitarbeitern
    - Bauabzugssteuer

  • Antragstellungen über Internet und e-mail gilt es konsequent einzuführen bzw. auszubauen;

  • Stammdaten von Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln bei staatlichen Stellen künftig nur noch einmal zu erheben. Bei einem Zweit- oder Drittantrag kann somit immer wieder auf die Angaben zurückgegriffen werden;

  • Bagatellegrenzen müssen der allgemeinen Entwicklung regelmäßig angepasst werden.

  • Die Verlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung von einem auf drei Monate.
    Auf diese Weise ließe sich die Flut von rd. 1,8 Millionen Voranmeldungen im Jahr um zwei Drittel auf 0,6 Mio. reduzieren.

  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahresmeldung. Die Jahresmeldung ist lediglich eine Zusammenstellung der Voranmeldungen. Sie ist in Europa einmalig. Ihre Abschaffung würde zusammen mit der Verlängerung des Voranmeldezeitraumes selbst bei Unternehmen, die im verwaltungsintensiven europäischen Handel stehen, zu einer Verringerung des Formularaufwandes bei der Umsatzsteuer um 30 Prozent beitragen.

  • Die Entwicklung einer einheitlichen und behördenübergreifenden Verdienstbescheinigung. Derzeit existiert ein Nebeneinander von weit über 20 unterschiedlichen Verdienstbescheinigungen für über 60 Anforderungsgründe. Eine einheitliche, behördenübergreifende Verdienstbescheinigung könnte hier erhebliche Entlastungen herbeiführen.

  • Deregulierungen bei Arbeitsmarkt und Arbeitszeiten (z.B. Arbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeit) insbesondere für den Mittelstand voranzutreiben.

  • Zu prüfen, wie der Mittelstand, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, zielgerichtet von den Pflichtdiensten so weit wie möglich befreit werden kann. Dies kann z.B. über längere Erhebungsfristen beim Steuereinzug oder großzügigere Abschneidegrenzen bei der amtlichen Statistik geschehen und über die weitere Einführung von Geringfügigkeitsgrenzen und Pauschalierungen.

  • Zur schnelleren Umsetzung des Bürokratieabbaus Rheinland-Pfalz als eine "Modellregion" zuzulassen, in denen das Bundesrecht flexibel angewendet werden kann.
    Es reichen hierfür Öffnungsklauseln im Bundesrecht.
    Die Zulassung von flexibleren Regelungen im Arbeits-, Planungs- und Baurecht führt zu mehr Deregulierung und Bürokratieabbau.
    Zu denken ist hier insbesondere an flexiblere Kündigungsschutzmodelle, Abweichungen von Flächentarifverträgen sowie beschleunigte Planfeststellungsverfahren. In Ost- und Westdeutschland haben sich bereits zahlreiche Regionen in vielen Bundesländern als Modellregionen beworben. Sowohl strukturschwache Regionen in den neuen Bundesländern, als auch wirtschaftsstarke Gebiete in den alten Bundesländern wollen herausfinden, ob sich ihr Entwicklungspotenzial unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen positiv beeinflussen lässt.

  • Die vollständige Abschaffung des Ladenschlussgesetzes für Werktage. Unberührt von einem Ladenschlussgesetz sollen die Sonn- und Feiertage bleiben, da diese nach Art. 47 LV RL-P als Tage der Arbeitsruhe verfassungsrechtlich geschützt sind.

  • Verordnungen und Vorschriften, die die unternehmerische Tätigkeit finanziell belasten sind spätestens alle 5 Jahre auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und enthalten daher zukünftig - wo immer rechtlich möglich - ein entsprechendes Verfallsdatum.

  • Die Einrichtung von behördenübergreifenden Servicezentren (one-stop-agencies), also von Stellen, die als gemeinsamer Ansprechpartner mehrerer Behörden für das Unternehmen vor Ort zur Verfügung stehen. Verwaltungsfragen (z.B. im Zusammenhang mit Kommunalverwaltung, Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Sozialversicherungsträger usw.) sollten so für Unternehmen effizient und kundenfreundlich beantwortet werden können. Diese Servicezentren unterstützen das Ziel einer schlanken Verwaltung. In dem Maße, in dem Servicezentren ausgebaut werden, sind andere Behörden zu verkleinern.

  • Eine Verringerung der handwerklich regulierten Berufszweige, z.B. in den Bereichen Mikrotechnik und Telekommunikation ist zu prüfen. Hier müssen auch im Blick auf den europäischen Wettbewerb Standortnachteile verringert werden. Approbationen, wie Meisterbriefe, müssen allerdings werthaltig bleiben und Wettbewerbsverzerrungen, die zum Beispiel durch die Förderung der Ich-AG hervorgerufen werden, sind unbedingt zu beseitigen.



Reform des Flächentarifvertrags

Der Flächentarifvertrag, der die Arbeitsverhältnisse bis ins Detail bundeseinheitlich regelt, passt nicht mehr in die Landschaft. Undifferenzierte Einheitsregelungen missachten die betriebliche Wirklichkeit und gefährden auf diese Weise Arbeitsplätze sowie unternehmerische Existenzen. Sie wirken investitionshemmend und sind insbesondere bei Unternehmensgründungen kontraproduktiv.

Das betrifft vor allem mittelständische Betriebe. Immer mehr Unternehmen verlassen deshalb den Flächentarifvertrag. Tausende betriebliche Bündnisse für Arbeit, in denen sich Arbeitnehmer und Unternehmer zur Rettung von Arbeitsplätzen auf Regelungen verständigt haben, die vom Flächentarifvertrag abweichen, sind nach geltendem Recht illegal.

Wir brauchen verbindliche Öffnungsklauseln, die betriebsnahe Lösungen möglich machen. Deshalb muss mit gesetzlichen Öffnungsklauseln eine verlässliche Grundlage für Tarifverhandlungen auf Betriebsebene geschaffen werden.

Die Erkenntnis muss sich endlich durchsetzen, dass der Flächentarifvertrag nicht mehr zeitgemäß ist. Entscheidungen müssen in den Betrieben gefunden werden.

Die FDP will die betrieblichen Bündnisse für Arbeit durch eine Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes legalisieren. Wir fordern: Wenn 75 Prozent aller Beschäftigten eines Unternehmens andere Regelungen wollen, sollen sie darüber in freier und geheimer Wahl abstimmen können.



Aufgabenkritik und Privatisierung öffentlicher Aufgaben voranbringen –Privatisierungsgesetz notwendig

Die staatlichen Aufgaben gehören in einer marktwirtschaftlichen und bürgernahen Ordnung permanent auf den Prüfstand. Der Staat hat nachzuweisen, ob die Wahrnehmung einer staatliche Aufgabe weiterhin notwendig ist. Insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel sind die Dichte der Verwaltungsaufgaben und –stellen zu überprüfen. Vor einer Privatisierung ist die konkrete Aufgabenkritik die notwendige Vorarbeit.

Die Privatisierung ist als ordnungspolitische Daueraufgabe zu begreifen, die dem Ausschöpfen von Effizienzpotenzialen dient. Privatisierung ist eine Investition in Wettbewerb, Innovation und Effizienz. Sie dient der Stärkung des Standortes Rheinland-Pfalz und damit des Standortes Deutschland.

Nach der in den letzten Jahren erfolgreich angelaufenen Privatisierung von öffentlichem Beteiligungsbesitz insbesondere auf Bundesebene muss nun verstärkt das Augenmerk auf Aufgabenprivatisierungen gelegt werden. Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist für die FDP gleichbedeutend mit der Stärkung mittelständischer Unternehmen. Öffentliche Serviceleistungen werden vielfach auch durch Private bereits angeboten und sind nach Auffassung der Liberalen in erster Linie Betätigungsfelder kleiner und mittlerer Unternehmen.

Bei der zukünftigen Privatisierung darf ein Staatsmonopol nicht durch ein Wettbewerbsmonopol in privater Trägerschaft abgelöst werden. Es droht sonst die Aufhebung regionaler, mittelstandsnaher Strukturen durch einen mittelstandnachteiligen Wettbewerb beim Verkauf staatlicher Unternehmen an europäische Oligopole. Dies ist zum Beispiel bei der von rot-grün wieder aufgehobenen Liberalisierung der Strom- und Gaswirtschaft zu beobachten. Die Herstellung von Wettbewerb und die Stärkung der KMU sind daher konstitutives Ziele einer verstärkten Privatisierung. Auftragsvolumen und räumliche Abgrenzung von auszuschreibenden Dienstleistungen, die von Privaten erbracht werden sollen, sind daher auch für KMU geeignete Größenlose aufzuteilen. Die Ziele bei der Privatisierung von Landes- und Kommunalaufgaben sind in einem rheinland-pfälzischen Privatisierungsgesetz festzuschreiben.



Die unternehmerische Betätigung des Landes und der Gemeinden zurückschrauben- Platz für den Mittelstand

Die FDP hat sich nachdrücklich gegen eine Ausweitung des gesetzlichen Spielraums für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ausgesprochen. Deshalb hat Rheinland-Pfalz die gesetzliche Regelung, wonach Kommunen nur dann ein wirtschaftliches Unternehmen errichten dürfen, wenn sie belegen, dass die Aufgabe von keinem privaten Dritten ebenso gut und ebenso wirtschaftlich erfüllt wird, oder erfüllt werden kann.

Dies ist ein wichtiger Erfolg der FDP bei der Umsetzung des Privatisierungsgebots in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. So wurde verhindert, dass kommunale Betriebe ihr 'Geschäftsfeld' auf Bereiche ausdehnen, in denen bereits private Betriebe tätig sind. Die Gemeinde darf mit neuen Wirtschaftsbetrieben oder eigenen Beschäftigten nicht Handwerker und Mittelständler vom Markt verdrängen und Arbeitsplätze vernichten. Insbesondere dem Mittelstand eröffnen sich neue Marktchancen (z. B. im Gartenbau und Grünpflege, KFZ-Wesen, Druckereien, Facilitymanagement, Planung, Vermessung etc.). All dies sichert und schafft neue Arbeitsplätze.

Die FDP fordert nun die strikte Überprüfung auch der bestehenden Betriebe, wenn diese unwirtschaftlicher sind als Privatbetriebe. Die unternehmerische Betätigung des Landes und der Gemeinden sollen zurückgeschraubt werden. Hier müssen die zuständigen Staatsorgane künftig alle zwei Jahre öffentlich dem Parlament bzw. dem Gemeinderat berichten, ob der von dem jeweiligen Unternehmen verfolgte Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlicher von einem Privatbetrieb erfüllt werden kann.



Kultur der Selbstständigkeit ausbauen - Existenzgründungen fördern

Strukturerneuerung durch innovationsorientierte Unternehmensgründungen ist der beste Weg zu neuen Arbeitsplätzen. Jede Existenzgründung in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz schafft im Durchschnitt drei bis vier Arbeitsplätze.

Gerade die kleinen und mittleren Betrieben, darunter insbesondere die Neugründungen, sind in der Lage, auf eine rasch wechselnde Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen vor Ort flexibel zu reagieren. Ihnen gehört im regionalen Wirtschaftsgeschehen die Zukunft.

Deutschland braucht neue Unternehmer dringender denn je. Die Selbstständigenquote ist im europäischen Vergleich sehr niedrig. Sie stieg zwar wieder von 1990 bis 1996 von 8,8 Prozent auf 10 Prozent - 2 Millionen Existenzgründungen - doch in den 50er und 60er Jahren lag sie bei 14 Prozent. Unser Potenzial ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Die FDP fordert daher in Wirtschaft und Gesellschaft eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern, in der jeder Einzelne mehr Verantwortung für sich und andere trägt und in der er das nicht als Last, sondern als Chance begreift. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen, denn heute und in Zukunft muss sich die Leistungskraft der deutschen Wirtschaft in einer gesteigerten Innovationsfähigkeit erweisen. Dies gilt aber ebenso für die Gesellschaft, die den Freiheitsgrad ihres Zusammenlebens qualitativ steigern muss, um den Aufbruch in eine moderne Dienstleistungsgesellschaft mit großen Beschäftigungschancen nicht zu verpassen. Ebenso gilt dies für die Bürgerinnen und Bürger und die sozialen Sicherungssysteme, die in einer modernen Bürgergesellschaft wieder stärker in die Verantwortung und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gestellt werden müssen.

Entscheidend ist die Schaffung eines gesellschaftlichen Klimas, welches unternehmerische Leistungen anerkennt. Nur wenn junge Menschen das Gefühl haben, dass ihre Leistung und Eigeninitiative als Selbstständige gesellschaftliche Anerkennung findet, werden sie auch motiviert das Risiko der Selbstständigkeit einzugehen.

Bereits die Ausbildung muss darauf ausgerichtet werden, junge Menschen an ihre Fähigkeiten heranzuführen und Selbstständigkeit als erstrebenswertes Ziel zu vermitteln. Unter diesem Gesichtspunkt ist beispielsweise die Ausweitung von Studienangeboten anzustreben, die den Studenten in besonderem Maße während des Studiums Einblicke in betriebliche Abläufe gewähren.

Unternehmensgründungen müssen leichter werden. Ansatzpunkte hierfür sind insbesondere Information, Beratung und Genehmigungserteilung aus einer Hand, um unnötige Such- und Informationskosten zu vermeiden, Abbau überflüssiger Vorschriften und statistischer Meldepflichten sowie die Zusammenfassung des komplexen Umweltrechts zu einem Umweltgesetzbuch, damit die Unternehmen sich auf ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können.

Neue Arbeitsplätze entstehen in Deutschland und Rheinland-Pfalz vor allem in innovativen mittelständischen Unternehmen und durch Existenzgründungen. Doch Zukunftstechnologien wie die Bio- und Gentechnologie werden von rot-grün verteufelt und ins Ausland abgedrängt. Der technologische Wandel darf nicht blockiert werden. Gerade unter den hohen, deutschen Sicherheitsstandards sind Hochtechnologie in unserem Lande zu halten und weiter zu entwickeln.

Neben dem Ausbau der Kultur der Selbstständigkeit sind die direkten Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, wie der erleichterte Zugang zu Wagniskapital, Landesbürgschaften, Zinszuschüssen und Beratungsförderung für Existenzgründungen und Existenzsicherungen fortzusetzen. Die Arbeit, die unter Führung des liberal geführten Wirtschaftsministeriums zusammen mit der Investitions- und Strukturbank in Rheinland-Pfalz geleistet wird, ist zwischenzeitlich Vorbild für den Aufbau ähnlicher Strukturen in vielen Bundesländern gewesen. Die Entscheidung zur Förderung richtet sich in Rheinland-Pfalz allein an dem Vorhaben aus. Die rheinland-pfälzische FDP setzt sich dafür ein, dass dieser erfolgreiche Kurs fortgesetzt wird.

Bessere Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung schaffen
Von der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen durch die Wirtschaft profitiert die ganze Gesellschaft. Unser System der beruflichen Bildung ist der beste Garant, dass die Jugendlichen eine persönliche Lebensperspektive erhalten und dem Arbeitsmarkt qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Jugendarbeitslosigkeit reduziert, soziale Probleme verringert und teure staatliche Ausbildungsprogramme werden überflüssig. Zur dualen Berufsausbildung gibt es keine gleichwertige Alternative.

Staatliche Regelungen im Bereich der beruflichen Bildung müssen deshalb dahingehend überprüft werden, ob sie für Unternehmen ausbildungshemmend sind.

Für unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft ist es von besonderer Bedeutung, dass Existenzgründer und junge, innovative Unternehmen ausbilden, weil sie die sicheren Arbeitsplätze von morgen schaffen. Gerade für junge und kleine Unternehmen ist aber die Ausbildung besonders belastend und teuer. Durch die Zahlung einer Ausbildungsprämie für Existenzgründer und junge Unternehmen wird die Schaffung zukunftsträchtiger Ausbildungs- und Arbeitsplätze nachhaltig unterstützt. Es soll geprüft werden, ob die Bereitstellung von zusätzlichen Verbundausbildungsplätzen durch mehrere kleine Unternehmen, die nicht allein zu einer qualifizierten Berufsausbildung in der Lage sind, ebenfalls durch eine solche Prämie gefördert werden kann.

Aus mittelstandspolitischer Sicht bleibt auch eine noch schnellere und flexiblere Anpassung von einzelnen Ausbildungsverordnungen erforderlich. Nach wie vor werden zu wenige Jugendliche in den Dienstleistungsberufen ausgebildet. Die Ausbildungsordnungen müssen offener werden für zukünftige Marktentwicklungen. Wir brauchen dazu dringend neue Berufsfelder. Ausbildungsgänge, die für jeden Betrieb die gleichen Ausbildungsinhalte vorgeben, widersprechen teilweise den betrieblichen Realitäten. Die Spezialisierung nimmt in manchen Branchen erheblich zu. Hier wird es immer schwieriger, solche Ausbildungsplätze anzubieten, die den gesamten geforderten Ausbildungsinhalt abdecken.

Die FDP fordert, einfachere, ein – oder zweijährige Ausbildungsberufe zu schaffen. Diese stärker praxisorientierten Berufe dienen insbesondere der Integration von theorieschwächeren Jugendlichen. Außerdem muss es möglich werden, entsprechend regionaler und branchenmäßiger Besonderheiten die Berufsschulzeiten flexibler zu organisieren. Dazu gehört auch eine stärkere Berücksichtigung betrieblicher Arbeitszeiten.

Völlig verfehlt ist hingegen die Einführung einer Ausbildungsabgabe. Durch sie werden Unternehmen abgestraft und zusätzlich belastet. Sie gefährdet damit bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Ausbildungsplatzabgabe verursacht neue, unübersehbare Bürokratiebelastungen und schafft Anreize, sich durch Zahlung der Abgabe von der Ausbildungsleistung freizukaufen. Die FDP lehnt eine solche Abgabe daher strikt ab und fordert die finanzielle Förderung von neuen, zusätzlichen Ausbildungsplätzen.



Mittelstandorientierte Arbeitsmarktpolitik

In der Beschäftigungspolitik ist eine Umorientierung notwendig. Dabei müssen die Bedürfnisse des Mittelstandes als bedeutendstem Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber ausdrückliche Berücksichtigung finden.

Der Weg Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) auf Dauer massiv auszuweiten führt in die falsche Richtung. Durch ABM werden die strukturellen Probleme der Arbeitslosigkeit nicht gelöst, sondern nur verdeckt und zudem staatlich subventionierte Konkurrenz für den Mittelstand geschaffen und somit ein effizienter Einsatz von Mitteln verhindert. Das beschäftigungspolitische Instrumentarium muss stärker auf die Wiedereingliederung gerade von Langzeitarbeitslosen ausgerichtet werden. Notwendig ist eine an den realen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgerichtete Qualifizierung von Arbeitslosen. Darüber hinaus muss durch die Einführung einer Negativsteuer als Einstieg zum "Bürgergeld" ein Anreiz zur Aufnahme von Arbeit geschaffen werden und das Lohnabstandsgebot stärker als bisher Berücksichtigung finden. Das System der Negativsteuer als Einstieg zum Bürgergeld eröffnet neue Chancen der Beschäftigung im Niedriglohnbereich und erhöht die Transparenz unserer Sozialbürokratie.

Das Instrument der Ich-AG ist zu überprüfen. Vor allem mittelständisch strukturierte Sektoren im Handwerk oder Finanzberatungen haben mit der Ich-AG künstlich subventionierte Konkurrenz erhalten. Darüber hinaus wurde durch die nachträglich eingeführte an sich sinnvolle Tragfähigkeitsbescheinigung quasi nach dem Überbrückungsgeld ein paralleles Förderinstrument geschaffen, das besser konzentriert werden sollte.



Unternehmensnachfolge

In vielen mittelständischen Betrieben unseres Landes stehen weitreichende Entscheidungen an: In den kommenden Jahren werden ca. 20.000 rheinland-pfälzische Betriebe einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin finden müssen. Hier müssen Politik, Kammern und Bankenwesen gemeinsame Beratungs- und Finanzierungskonzepte, speziell zugeschnitten auf die Herausforderungen einer Betriebsnachfolge, entwickeln und anbieten. Durch die Streichung der Erbschaftsteuer beim Generationswechsel, wenn der Betrieb 10 Jahre weiter geführt wird, soll der Betriebsübergang erleichtert werden.



Rheinland-Pfälzisches Mittelstandförderungsgesetz

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, Signale zu setzen, den einzelnen Unternehmerinnen und Unternehmern deutlich machen, wie wichtig sie für unser Land sind. Dies wird vor allem bei der Umsetzung des Mittelstandförderungsgesetzes deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz bereits 1978 beschlossen hat. Hier strebt die FDP eine Novellierung an.

Auch künftig sollen Landesmittel für die Ziele des Mittelstandfördergesetzes bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Anreize zur Gründung unternehmerischer Existenzen,

  • die Verbesserung der Eigenkapitalbasis (beispielsweise Venture Capital) und der Möglichkeit zur Fremdfinanzierung (z.B. Zinszuschussprogramm),

  • den Transfer von Wissen und Technologien aus den Hochschulen und Forschungs- und Entwicklungsinstituten,

  • die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren,

  • die Betriebsberatung zur Leistungsverbesserung,

  • die Kooperation von Unternehmen zur Stärkung ihrer Marktposition und die

  • Aus und Weiterbildung in Unternehmen zur Sicherung und Erhaltung ihrer Substanz.

Des weiteren fordert die FDP eine Ergänzung des Mittelstandsförderungsgesetzes im Hinblick auf neue Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung.

Eine angemessene Beteiligung mittelständischer Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe ist sicherzustellen. Das Vergaberecht ist traditionell mittelstandfreundlich ausgestaltet, allerdings kommt der Mittelstand oftmals bei der Auftragsvergabe nicht zum Zuge. Durch eine strikte Beachtung des Vorrangs der Fachlosvergabe sowie der verstärkte Hinweis auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften sollen gleiche Wettbewerbschancen für die mittelständischen Unternehmen geschaffen werden.

Eine konsequente Wettbewerbspolitik zur Verhinderung und Kontrolle von Marktmacht ist unabdingbar. Kleine und mittlere Unternehmen können sich in vielen Bereichen, die durch wettbewerbspolitische Ausnahmeregelungen eine monopolistische Struktur aufweisen, nicht gegen marktbeherrschende Unternehmen behaupten. Deswegen sollen bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen ohne Ausnahme die Belange des Mittelstandes berücksichtigt werden



Besondere Bedeutung der regionalen Bankinstitute für die KMU

Die neueste Entwicklung zeigt, dass die regionalen Bankeninstitute in Deutschland, insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken, sich unverändert intensiv der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) annehmen. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang der verstärkten Ratingauflagen durch Basel II sowie die verstärkten Prüfungsauflagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), haben sich viele Großbanken aus dem Geschäft mit KMUs weitgehend zurückgezogen.

Gleichzeitig belasten die durch Basel II und durch das BaFin veranlassten Prüfungsvorgänge die kleinen regionalen Bankeninstitute überproportional stärker als die Großbanken. Dies trifft insbesondere auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu, die sich als Förderer der regionalen Wirtschaft und der mittelständischen Strukturen verstehen. Es ist demzufolge der Förderung von KMUs kontraproduktiv, wenn aufgrund übertriebener, im Einzelfall nicht förderlicher Anforderungen aus dem risikoorientierten Überwachungssystem weitere erhebliche Kosten auf die regionalen Bankeninstitute zukommen.

Basel II zielte auf international agierende Banken. Der internationale Vergleich zeigt, dass Deutschland ein weiteres Mal international geltende Bestimmung übertrieben scharf und zum Nachteil der eigenen Wirtschaft umsetzt. Der Blick in die USA zeigt, dass dort aufgrund der amerikanischen Basel II Regelung nur 20 Großbanken betroffen sein werden. In Europa beziehungsweise in Deutschland sollen jedoch alle Banken, unabhängig von deren Größe, den verschärften Prüfungs- und Ratingbestimmungen unterzogen werden.
Die FDP lehnt dies ab und fordert eine strukturgerechte Behandlung von regionalen Bankeninstituten und Großbanken. Dabei könnte eine gute Eigenkapitalausstattung der kleineren Banken von den verschärften Prüfungs- und Ratingbestimmungen befreiend wirken.

In Deutschland ist nach heutigem Diskussionsstand zu erwarten, dass die BaFin die Regelungen bei der Umsetzung in nationales Recht „perfektioniert“. So werden nach dem bisher bekannten Diskussionsstand Erleichterungen und Übergangsregelungen gekürzt, oder nicht in nationales Recht übernommen. Darüber hinaus werden die Institute mit formalen Anforderungen (Detaillierung, Dokumentation etc.) überfrachtet und damit deren interne Kosten in die Höhe getrieben.

Während andere EU-Länder, sowie die USA die möglichen Erleichterungen voll übernehmen, wird in Deutschland oft auf solche Möglichkeiten leider verzichtet.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bei solch überschaubaren Risikogrößen (z.B. kleiner 5 %o Risikoaktiva) sollten daher nach Forderung der FDP sachgerechter gestaltet werden. So sollte auf eine tägliche Marktbewertung zugunsten eines pauschalierten, periodischen Verfahrens (etwa monatlich, analog Investmentfonds) verzichtet werden. Formale Anforderungen sollten bei in sich geschlossenen Geschäften reduziert werden.

Eine risikoorientierte Prüfung erfolgt bei den Kreditinstituten derzeit mehrfach: Durch die interne Revision, jährlich durch den Wirtschaftsprüfer und durch die Bundesbank im Auftrag der BaFin direkt. Bei extensiver Beanspruchung aller Prüfungsmöglichkeiten durch die BaFin bzw. Prüfungsgesellschaft, kann das jeweilige Institut nach heutiger Rechtslage nahezu ganzjährig mit externen Prüfungen belegt werden. Dies lehnt die FDP ab.

Der Umfang der BaFin-Prüfungen sollte daher stärker am Risiko des Portfolios und den konkreten Ergebnissen der Vorprüfungen orientiert werden. Darüber hinaus muss der Umfang der Prüfungen, den schließlich die BaFin auf Kosten des geprüften Instituts selbst festlegt, in Form von Kostenbeteiligung bzw. Budgetierung der Prüfungsinstitution, einer Kostenbegrenzung unterzogen werden.

Diese „Selbstbeauftragung“ der BaFin hat mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundesregierung seit 2002 dazu geführt, dass die geprüften Institute für die Kontrolle durch die BaFin über Umlagen derzeit über 130 Mio. Euro jährlich mit stark steigender Tendenz selbst zu zahlen haben. Infolge dessen konnte diese Behörde seit 2002 ihren Personalstand von ehemals rund 300 auf mittlerweile über 1.560 Mitarbeiter ausweiten.

Die FDP fordert eine Begrenzung der Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die notwendigen Kernbereiche. Prüfungen sollen ausschließlich anlassbezogen durchgeführt werden.

Den Kreditinstituten ist zudem eine ausreichende Zeit für die Übergangslösungen einzuräumen.



Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main

Nach Anerkennung des Rhein-Neckar-Dreiecks als Metropolregion müssen die Chancen für beide Wirtschaftsregionen genutzt werden, um diese zu dynamischen Wirtschaftsräumen zu entwickeln.

Beiden Regionen kommt eine ‚Leuchtturmfunktion’ mit Vorbildcharakter zu.

Deshalb fordert die FDP für die grenzübergreifenden Regionen:

  • eine Vernetzung der Verwaltungen zur kundenorientierten High-Speed-Verwaltung zur Förderung von Investitionsentscheidungen durch schnelle und planbare Genehmigungsverfahren und

  • die Schaffung „familienfreundlicher Modellregionen" durch länderübergreifende Kinderbetreuung, um durch ein breites, abgestimmtes Angebot zuverlässiger Kinderbetreuung eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen.

Für die Metropolregion Rhein-Neckar fordert die FDP

  • die Realisierung des Europort Rhein-Neckar als größter europäischer Binnenhafen durch Kooperation (oder Fusion) der Häfen Ludwigshafen und Mannheim,

  • den weiteren Ausbau der S-Bahn zu sichern durch ein länder- und verbundübergreifendes Betriebskonzept sowie die Verwirklichung des Ausbaus der ICE-Strecke Rhein-Main-Mannheim HbF und

  • die Erweiterung des Verkehrslandeplatzes Speyer für den Geschäftsreiseflugverkehr.

Die Regionen Rheinhessen und Rhein-Nahe stellen im Rhein-Main-Gebiet einen attraktiven Teil einer der wirtschaftsstärksten Metropolregionen Europas.

Langfristig soll im Rhein-Main-Gebiet wie in der Metropolregion Rhein-Neckar ein Regionalverband durch Staatsvertrag geschaffen werden. Er soll neben den hessischen Gebieten Rheinhessen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz sowie den Bayerischen Untermain aus dem Bundesland Bayern umfassen und Aufgaben der Regionalplanung, der regionalen Wirtschaftsförderung und Standortwerbung sowie der regionalen Tourismuswerbung wahrnehmen.

Für die Metropolregion Rhein-Main fordert die FDP weiter:

  • den weiteren Ausbau der Bahn- und Straßenverbindung Flughafen Hahn - Mainz - Flughafen Frankfurt – Frankfurt,

  • den notwendigen Ausbau des Flughafens Frankfurt unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Reduzierung der Lärmemissionen auch links des Rheins,

  • den Bau einer sechsspurigen Autobahnbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden als Ersatz für die Schiersteiner Brücke,

  • den Bau je einer Rheinbrücke zwischen Mainz und Koblenz sowie Mainz und Worms,

  • die Einbeziehung von Rheinhessen in das S-Bahnnetz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes,

  • den Ausbau des Medienkompetenznetzes Rhein-Main unter der Führung der Landeshauptstadt.

 

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